Reichsstädtekollegium
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Das Reichsstädtekollegium (auch Reichsstädterat) hatte sich 1489 im Rahmen der institutionellen Verfestigung der Reichstage des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als Kurie der Vertreter der so genannten Freien- und Reichsstädte auf den Reichstagen herausgebildet.
Gegenüber der beiden höheren Kurien des Reichstages, des Kurfürstenrates und des Reichsfürstenrates galt seine Stimme als von minderem Gewicht und konnte bei reichsfürstlichen Angelegenheiten ignoriert werden. Erst der Abschied des Augsburger Reichstages von 1582 gestand ihm ein ordentliches politisches Gewicht ein.
Bis 1663 hatte stets der Stadtrat des gegenwärtigen Tagungsortes die Leitung des Reichsstädtekollegiums inne. Gegliedert war das Kollegium in eine so genannte schwäbische (u. a. Regensburg, Augsburg und Nürnberg) und eine rheinische (u. a. Köln, Worms, Speyer und Frankfurt am Main) Städtebank.