Phantasiepass
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Als Phantasiepass bezeichnet man einen Ausweis, der nur den Anschein erweckt, es handle sich dabei um einen Pass. Auf den jeweiligen Träger personenbezogen ausgestellt, scheint er eine Staatsangehörigkeit zu bescheinigen und zur Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden geeignet zu sein. Da er jedoch entweder von völkerrechtlich nicht anerkannten Staaten, oder sogar lediglich von Interessengruppen bzw. Privatpersonen herausgegeben wird, ist er im Rechtsverkehr unwirksam und daher auch kein gültiges Ausweispapier beim Grenzübertritt.
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[Bearbeiten] Rechtliche Bewertung
Es handelt es sich beim Phantasiepass nicht um einen Pass im engeren Sinne. Es fehlt bei einer Vielzahl von vorhandenen Eigenschaften eigentlich nur ein einziges Merkmal, nämlich dass der Aussteller kein Staat ist und somit fehlt die entsprechende völkerrechtliche Anerkennung. Damit ist das Ausweispapier als Pass praktisch wertlos. Die Staatszugehörigkeit betrifft lediglich ein Phantasiegebilde. Das grenzüberschreitende Reisen ist damit nicht möglich, da er von echten Staaten zurückgewiesen wird. Zwar ist der Phantasiepass normalerweise, ebenso wie der echte Pass, auf den jeweiligen Träger ausgestellt. Zur Identifikation gegenüber staatlichen Behörden könnte er daher eigentlich noch genügen. Eine Behörde wird sich jedoch eher nicht auf die Richtigkeit eines Ausweises verlassen wollen, dessen Aussteller sie nicht anerkennt.
[Bearbeiten] Abgrenzung
Häufig wird zwischen Phantasiepass und falschem Pass nicht unterschieden. Beide sind ungültig, also keine echten Pässe. Aus rechtlicher Sicht besteht jedoch ein ganz erheblicher Unterschied. Phantasiepässe stammen von keinem Fälscher, sondern tatsächlich von demjenigen, der im Pass als Aussteller genannt wird. Die Anerkennung als echter Pass scheitert nicht an einem Mangel des Dokuments, sondern einem Mangel des Ausstellers. Der Staat ist nicht echt. Das führt strafrechtlich zu einer völlig anderen Beurteilung als beim gefälschten Pass.
[Bearbeiten] Strafbarkeit
Die Herstellung, der Besitz und das bei sich führen eines Phantasiepasses ist in der Regel straffrei.
Es liegt vor allem keine Urkundenfälschung vor. Bei einer Urkundenfälschung versucht ein Täter den falschen Eindruck zu erwecken, das Dokument sei von jemand anderem. So erweckt z.B. ein gefälschter deutscher Pass den Anschein, es habe ihn eine deutschen Behörde ausgestellt. Dabei stammt das Dokument oder zumindest der veränderte Inhalt in Wahrheit vom heimlichen Fälscher. Der typische Aussteller eines Phantasiepasses versucht niemanden über seine Identität zu täuschen, sondern rückt sich im Gegenteil eher besonders auffällig ins Rampenlicht. Damit gelten die Dokumente strafrechtlich als echt.
Grund zur Vorsicht gilt, wenn innerhalb eines Staates ausschließlich ein Phantasiepass und keinerlei weitere gültige Ausweispapiere mitgeführt werden:
- Viele Staaten verpflichten ihre Bürger lediglich zum Besitz gültiger Ausweispapiere. Es ist nicht erforderlich, diese ständig dabei zu haben. Es macht daher keinen Unterschied, einen Phantasiepass oder gar keinen Ausweis dabei zu haben. So kann beispielsweise in Deutschland niemandem ein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er lediglich einen Phantasiepass dabei hat. Das gilt aber nicht überall. In anderen Staaten wie z.B. Italien gibt es eine gesetzliche Ausweispflicht.
- Ausländern ist es in den allermeisten Ländern nicht gestattet, sich ohne gültigen Ausweis innerhalb der Landesgrenzen aufzuhalten. In Deutschland gibt es entsprechende Regelungen im Ausländerrecht, wie z.B. unerlaubter Aufenthalt nach §95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Den Betreffenden wird man in der Regel aus Deutschland ausweisen. Der unerlaubte Aufenthalt kann aber auch Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Folge haben.
Generell verboten ist der Grenzübertritt, wenn man ausschließlich einen Phantasiepass vorzeigen kann und keinen gültigen Pass oder ein entsprechendes Passersatzdokument dabei hat.
- Ausländer, die ohne gültige Ausweispapiere nach Deutschland ein- oder ausreisen begehen nach Aufenthaltsgesetz möglicherweise Straftaten, wie z.B. die unerlaubte Einreise. In der Regel werden sie beim Versuch der Einreise zurückgewiesen, wenn sie dabei kein geeignetes Grenzübertrittspapier vorlegen können.
- Deutsche, die mittels eines Phantasiepasses die Grenze überschreiten, begehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 PassG (Passgesetz), die mit bis zu 2.500 € geahndet werden kann. Auch der Versuch kann geahndet werden. Daher könnte es unter Umständen schon ausreichend sein, an der Grenze einen Phantasiepass vorzulegen, wenn man nicht gleichzeitig noch ein gültiges Grenzübertrittspapier dabei hat. In einem solchen Fall wird der „Phantasiepass“ von den zuständigen Behörden höchstwahrscheinlich eingezogen bzw. als Beweismittel sichergestellt.
Häufig werden lediglich in Verbindung mit dem Phantasiedokument auch noch andere Straftaten begangen.
- Strafbar ist es insbesondere, sich mithilfe des Phantasiedokumentes noch einen Titel zuzulegen (in Deutschland gem. § 132a StGB (Strafgesetzbuch).
[Bearbeiten] Die bekanntesten Phantasiepässe
[Bearbeiten] Welt-Pass bzw. World Pass
Dieser Pass wird von der World Service Authority (WSA) herausgegeben. Diese zählt zu einer ganzen Reihe von ähnlichen Organisationen, die für das Ziel eintreten, alle Einzelstaaten abzuschaffen und einen großen gemeinsamen Weltstaat zu gründen .
Die WSA geht auf Garry Davis zurück, einem ehemaligen US-Bomberpiloten des 2. Weltkrieges, der am 25. Mai 1948 in Paris, Frankreich, öffentlich auf seine US-Staatsbürgerschaft verzichtete, und sich zum citizen of the world (Weltbürger) erklärte. Er erfuhr durch die Beharrlichkeit, mit der er die Anerkennung seines Status als "Weltbürger" von den Vereinten Nationen oder den französischen Behörden einforderte bald die Aufmerksamkeit der Medien und die Unterstützung einer breiten Öffentlichkeit. Nicht nur für sich selbst, sondern auch weltweit unter Staatenlosen, Flüchtlingen oder auch Anhängern der Idee eines Weltstaates, glaubte er einen großen Bedarf für Ausweispapiere einer neuen Weltregierung zu erkennen. Daher gründete er 1954 die World Service Authority (WSA) als deren Administrativorgan. Nach eigenen Angaben wurden bislang etwa 2,5 Millionen Welt-Pässe und andere Welt-Dokumente ausgestellt.
[Bearbeiten] Sealand-Pass
Sealand geht auf den ehemaligen britischen Major Paddy Roy Bates zurück. Dieser besetzte am 2. September 1967 die ehemals vom britischen Militär genutze Station Roughs Tower, die sich vor der englischen Küste, jedoch bereits in internationalen Gewässern befand und erklärte deren Unabhängigkeit als eigener Staat namens Sealand. Es gelang ihm damit in der Folgezeit tatsächlich, sich den britischen Behörden zu entziehen, die ihn als langjährigen Betreiber eines Piratensenders strafverfolgen und außerdem Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge, sowie Steuern und Gebühren geltend machen wollten. Ein Gerichtsverfahren in Großbritannien endete 1968 zu seinen Gunsten mit der Feststellung, die britische Justiz sei nicht zuständig.
Als Folge einer Änderung des internationalen Seerechts 1982, erweiterte neben vielen anderen Staaten auch Großbritannien die bisherige 3-Meilen-Zone auf eine 12-Meilen-Zone. Damit befände sich Sealand eigentlich innerhalb britischer Hoheitsgewässer. Da dessen Gründung jedoch bereits zuvor erfolgte, beansprucht stattdessen seither auch Sealand eine eigene 12-Meilen-Zone. Mit der dritten Konferenz zum Seerecht hat man legale Staatengründungen nach dem Beispiel Sealands von vornherein ausschließen wollen. Deshalb gibt es jetzt eine Pflicht, nicht mehr benötigte Konstruktionen auf offener See künftig unmittelbar nach Außergebrauchstellung wieder zu entfernen. Die Verantwortung dafür steht dem der Konstruktion nächstgelegenen Staat zu. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Zukunft und so bleibt die Frage des Status von Sealand weiterhin offen.
Als es zu Streitigkeiten auf Sealand um den Deutschen Alexander Achenbach kam, der zunächst zum Außenminister und Regierungschef auf Lebenszeit ernannt worden war, nach einem Putschversuch jedoch auf Sealand gefangen gehalten wurde, entsandte die Bundesrepublik Deutschland zur Vermittlung einen Diplomaten. Fürst Roy betrachtete dies als De facto-Anerkennung seines Staates.
Neben einer Reihe von fehlenden oder zumindest äußerst fraglichen Kriterien zur Einordnung als Staat verfügt Sealand aber auch über eine ganze Reihe von typischen Merkmalen: eine Verfassung, eine Flagge, eine Nationalhymne, eigene Briefmarken, eine Währung (1 Sealand-Dollar entspricht einem US-Dollar), sowie eigene Pässe. Wobei sich die "Regierung" von Fürst Roy und die später von Alexander Achenbach in Deutschland gegründete "Exilregierung" gegenseitig vorwerfen, Pässe zu fälschen und im großen Stil zu verkaufen. Tatsächlich sollen etwa 150.000 solcher Pässe in Umlauf gekommen sein. Mehrfach waren diese Pässe, oder deren Träger auch schon in Kriminalfälle verwickelt, wie z.B. dem Mord an Gianni Versace.
[Bearbeiten] Wendland-Pass oder Wenden-Pass
Pass der Freien Republik Wendland. Anlässlich ihres Widerstandes gegen den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstäbe in Gorleben errichteten Atomkraftgegner ab 3. Mai 1980 mitten im Wald, auf der so genannten Bohrstelle 1004 ein Hüttendorf und gründeten die "Freie Republik Wendland". Eine Kerngruppe von 300 Menschen lebte dort etwa drei Wochen lang. An den Wochenenden füllte sich das Dorf jeweils mit tausenden Unterstützern.
Für zehn Mark konnte man am Schlagbaum, über dem in grün und gelb die Fahne der Wendenrepublik flatterte, einen Wendenpass mit Einreisestempel erhalten, der den Vermerk trug, gültig zu sein, 'so lange sein Inhaber noch lachen kann'.
Am 4. Juni 1980 wurde das Hüttendorf durch die Polizei gewaltsam geräumt und mit Bulldozern planiert. Die Behörden wiesen neben zahlreichen anderen Vorschriften auch darauf hin, dass das Meldegesetz verletzt worden sei. Keiner der Bewohner hatte sich binnen der vorgeschriebenen acht Tage bei der zuständigen Gemeinde Trebel polizeilich angemeldet.
Seither tauchen bei Demonstrationen gegen Atomkraft oder Blockade-Aktionen gegen Castor-Transporte immer wieder Personen auf, die einen solchen "Wenden-Pass" bei sich tragen. Mehrfach versuchten sich dabei die Atomkraftgegner lediglich mit diesem Papier auszuweisen. Tatsächlich soll der "Wenden-Pass" auch schon durch die Polizei akzeptiert worden sein. Wenn bei den betreffenden Personen lediglich die Personalien festgestellt werden sollten, sah man seitens der Behörden offenbar keine zwingende Notwendigkeit, auf einem amtlichen Ausweis zu bestehen. Immerhin enthält auch der "Wenden-Pass" ein Lichtbild und ausführliche wahrheitsgemäße Angaben zur Person des Trägers.
[Bearbeiten] Pass des Deutschen Reiches oder Reichspersonalausweis
Mit rechtlich nicht haltbaren Begründungen behaupten verschiedene rechte Gruppierungen, die sich selbst als kommissarische Reichsregierung oder "Exilregierung" bezeichnen, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich illegal gewesen bzw. diese durch weitergeltendes Besatzungsrecht in Verbindung mit den Verträgen zur Wiedervereinigung mittlerweile untergegangen sei. Daraus folge, dass das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fortbestehe bzw. wieder aufgelebt sei. Diese Gruppen verstehen sich als rechtmäßige Vertreter des Reichs. Auf Antrag stellen sie daher gegen Gebühr jedem Reichsbürger - also jedem Deutschen - einen Pass aus, der historischen Ausweispapieren weitgehend gleicht.
Von den Ausstellern der Deutschen Reichs-Pässe oder ihren Anhängern wird vielfach behauptet, dass alleine schon der Umstand, dass bundesdeutsche Behörden solche Ausweispapiere nicht einzögen und auch kein Verfahren einleiteten, ein Beleg für die Illegitimität und daher Unzuständigkeit dieser Behörden sei. Trotz strengster Geheimhaltung nach außen hätten die Behörden Kenntnis von der „wahren Rechtslage“, aus welcher hervorgehe, dass der „Reichspass“ als gültiges Ausweispapier nicht ohne weiteres eingezogen werden könne. Diese Behauptung entbehrt jedoch jeder Grundlage - das Verhalten der Polizei ist weder „merkwürdig" noch „verdächtig“, vielmehr ist es weder strafbar, einen Phantasiepass mit sich zu führen (siehe oben unter Strafbarkeit), noch liegt ein anderer Grund für eine Einziehung vor.
Bei Auslandsreisen weisen sich auch die Mitglieder der „kommissarischen Reichsregierung“ wohlweislich mit ihren normalen bundesdeutschen Pass aus. Wegen des historischen Hintergrundes ist mit einem Entgegenkommen oder Verständnis der deutschen, aber auch der Behörden anderer Staaten naturgemäß eher nicht zu rechnen.
[Bearbeiten] Seborga-Pass
Pass des sogenannten Fürstentums Seborga. Ein kleines Dorf in Ligurien, Italien behauptet, es sei niemals wirksam der Staatsmacht Italiens unterstellt worden und rief 1993 das antike Fürstentum Seborga aus. Gegen den Rechts- und Verwaltungsanspruch Italiens hat man sich jedoch nie wirklich ernsthaft gewehrt, so dass eine Staatsangehörigkeit zu Seborga zugleich immer auch die italienische bedeutet. Durch einen Asylantrag über die Internet-Seiten des Fürstentums oder bei einem Besuch des Fürstenpalastes vor Ort kann sich jedermann auch einen Pass erwerben. Zeitweilig verkaufte davon vermutlich völlig unabhängig, auch ein Internet-Angebot namens "Invisible embassy of Seborga" Seborga-Pässe.
[Bearbeiten] Weblinks
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