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Artikelstart Geschichte des Bistums Mainz am 08. September 2005
[Bearbeiten] Geschichte des Bistums Mainz
Die Diözese Mainz kann auf eine über 1600-jährige Historie zurückblicken. Ihr Ursprung liegt in der frühchristlichen Gemeinde der Römerstadt, die es schon im 2. Jh. nach Christus gegeben hat. Um 343 ist der erste Bischof von Mainz sicher nachgewiesen. Zwischen 780 und 782 zum Erzbistum erhoben war die Kirche von Mainz mit ihren zeitweise bis zu 14 Suffraganbistümern jahrhundertelang die größte Kirchenprovinz nördlich der Alpen. Der Erzbischof von Mainz spielte schon früh eine entscheidende Rolle bei der Königswahl im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und war ab dem 13. Jahrhundert einer der sieben Kurfürsten, die das alleinige Recht zur Königswahl innehatten. 1803 wurde das Erzbistum in den Wirren der Französischen Revolution aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses aufgehoben und als einfaches Bistum neu gegründet.
[Bearbeiten] Das Bistum in römischer und fränkischer Zeit
[Bearbeiten] Die Anfänge
Das Bistum Mainz geht auf die frühchristliche Gemeinde der Stadt zurück, die im 2. Jh. bezeugt ist. Der Lyoner Bischof Irenäus erwähnt in seiner Schrift „Gegen die Häretiker“ (Adversus haereses) Christen, die im mittelrheinischen Raum leben. Diese Christen lebten jedoch so unauffällig, dass sich kaum literarische oder archäologische Spuren nachweisen lassen. Erst im 4. Jh., als die Kirche von Mainz Strukturen annahm, lassen sich genauere Spuren nachweisen. Erster nachgewiesener Bischof ist Martinus (oder Marinus), der um 343 Mainzer Oberhirte war. Der vor allem in älteren Abhandlungen genannte erste Bischof Creszenz, der Apostelschüler gewesen sein und im ersten Jahrhundert in Mainz residiert haben soll ist historisch nicht nachweisbar. Möglicherweise wollte man in späteren Zeiten auf diese Weise die Bedeutung und das Anrecht auf die Präzedenz gegenüber den Erzbistümern Trier und Köln herausstellen. Bischof Martinus gehörte zu den Bischöfen, die die Beschlüsse der Kölner Synode von 346 unterzeichnet hatten. Dort ging es um die Bekämpfung des Arianismus.
Diese und andere Quellen sprechen dafür, dass die christliche Gemeinde der Stadt ab der Mitte des 4. Jh. unter bischöflicher Leitung gestanden hat. Die Regierungszeiten der ersten Bischöfe sind jedoch nicht genau belegt. Die Bischofs-Listen entstanden erst zwischen dem 10. und 14. Jh. und weisen wegen des großen zeitlichen Abstandes in jeder Version unterschiedliche Daten auf.
Kaiser Konstantin erkannte wie auch viele Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nach ihm die Bedeutung der christlichen Lehre und vor allem der Organisation für den Zusammenhalt des riesigen Reiches und förderte den Ausbau der Strukturen.
Nach dem das Christentum in der kaiserlichen Residenzstadt Trier - Kathedralsitz des ältesten deutschen Bistums - Fuß gefasst hatte, breitete sich das Christentum fast schon folgerichtig bis nach Mainz aus, das zu dieser Zeit nicht mehr hauptsächlich Garnisonsstandort (das große Legionslager war zu Beginn des 4. Jh. abgetragen worden), sondern Sitz hoher Kommando- und Verwaltungsorgane war. Um 340/345 hat es vermutlich erstmals eine eigens errichtete christliche Kathedralkirche gegeben. Sie stand in einem ehemals heidnischen Tempelgebiet, zwischen dem heutigen Westwerk des Domes und der St. Johanneskirche. Die Entwicklung der Gemeinde lässt sich neben den Baufunden vor allem anhand der genau datierbaren Gräberfelder, die fast jede damalige Kirche umgaben nachweisen. Ihre Spuren gehen ebenfalls auf das 4. Jh. zurück.
Nach dem „Matyrologium des Hrabanus Maurus“ erlitt ein gewisser Alban beim Einfall der Alanen und Vandalen im Jahr 406 das Martyrium. Zu seinen Ehren errichtete man 413 vor den Toren der Stadt die St. Albansbasilika. Diese Kirche und ihr Nachfolgerbau waren im frühen Mittelalter die weitaus wichtigste Kirche des (Erz-)bistums. Alban war nicht der einzige, der den Überfall nicht überlebte. Der Kirchenvater Hieronymus berichtet in einem Brief, dass „Mainz, die einst hochgerühmte Stadt (...), erobert und zerstört [ist] - und in der Kirche (...) viel tausende von Menschen niedergemetzelt“ wurden.
[Bearbeiten] Die Auswirkungen des Zusammenbruchs des Imperium Romanum
Der Einfall der Alanen und Vandalen gehörte zu den Vorzeichen des Zusammenbruches des Imperium Romanum. Trotz großer militärischer Anstrengungen konnte nicht verhindert werden, dass die Angriffe immer stärker wurden. 451 gelang es dem Hunnenführer Attila, den Rhein zu überqueren. Er eroberte Mainz und ließ es zerstören. Zwar gelang es den Römern unter Flavius Aëtius noch einmal, die Hunnen zurückzudrängen, dazu brauchte der Heerführer aber die Unterstützung der Franken und Westgoten. Doch als Aetius 454 ermordet wurde, brach die römische Herrschaft in Gallien und Germanien endgültig zusammen. Die damals noch heidnischen Franken übernahmen nun selbst die Herrschaft. Das christliche Leben in der Stadt war durch die Wirren der Kriege fast völlig ausgelöscht. Die Gemeinde war offenbar so unbedeutend geworden, dass über ihr Schicksal in den ersten Jahren der fränkischen Herrschaft nichts bekannt ist.
[Bearbeiten] Neubeginn in fränkischer Zeit
Das fränkische Reich bestand zunächst aus einigen Kleinfürstentümern. Das änderte sich unter König Chlodwig I., dem die Errichtung eines fränkischen Großreiches gelang. Um 498 ließ er sich auf Grund eines Gelübdes taufen, was ein entscheidender Moment in der Geschichte des abendländischen Christentums und somit auch der Diözese Mainz war. Chlodwig berief 511 ein Reichskonzil ein, dass neue kirchliche Strukturen schaffen sollte. Seine Nachfolger Theuderich I. (511 - 534) und Theudebert I. (534 - 548) übernahmen die Durchsetzung der Beschlüsse. Dazu setzten sie auf aquitanische Kleriker, die sie bevorzugt auf die Bischofsstühle ihres Reiches hoben. Nach Mainz schickten sie den aus dem Rhône-Loire Gebiet stammenden Sidonius. Wann Sidonius genau in Mainz eintraf ist nicht bekannt. Sicher ist, dass er 566 noch in Mainz weilte, wo er den Dichter Venantius Fortunatus beherbergte, der ihn deswegen in seinen Versen verewigte.
[Bearbeiten] Sidonius als Bischof von Mainz
Unter Sidonius kam die christliche Gemeinde wieder zu Ansehen. Venantius berichtet, dass der Bischof die Stadt vor dem weiteren Verfall bewahrt hätte, Dom un Baptisterium erneuert habe und auch neue Kirche errichtet habe. Ab diesem Zeitpunkt führte der Dom wie alle seine Nachfolgerbauten das Patrozinium des fränkischen Nationalheiligen Martin von Tours. Als Sidonius nach 580 starb, herrschten in der Diözese wieder geordnete Verhältnisse und eine lebendige Gemeinde. Das Bistum hatte fast seine späteren Grenzen erreicht.
Sidonius war der letzte Galloromane auf dem Mainzer Bischofsstuhl. Mit seinem Nachfolger Sigimundus begann die Reihe der germanischen Bischöfe. Über sie ist nicht sehr viel bekannt. Oftmals fehlen sogar Informationen über ihren genauen Namen wie auch über die Reihenfolge ihrer Pontifikate. Fest steht, dass die Mainzer Kirche zu dieser Zeit einen immer größeren Einfluss im Reich erlangte. Die Bischöfe waren meist verdiente Beamte des jeweiligen Königs, für die das Erlangen der Bischofwürde der Abschluss ihrer Karriere war. Für die geistliche Leitung der Diözese stellte sich dies überaus negativ dar.
Die Bedeutung des Bischofssitzes stieg parallel mit der der Stadt. Durch die fränkische Expansionspolitik war Mainz schon längere Zeit kein östlicher Vorposten mehr, sondern vielmehr Bindeglied zu den neu erschlossenen Missionsgebieten in Hessen und Thüringen. Mit dem Reich dehnte sich auch das Bistum auf wetterauische und thüringische Gebiete aus. Im 8. Jh. kamen die Gebiete um Aschaffenburg hinzu, welche im späteren Kurstaat das so genannte Oberstift bilden sollten. Mit der Gründung der Diözese Würzburg 741 wurde die Ostgrenze des Bistums endgültig festgelegt. Im Westen konnte sich die Mainzer Kirche vor allem auf das günstig an der Nahemündung gelegene Bingen stützen. Dahinter grenzte die Diözese an das Bistum Trier.
[Bearbeiten] Verfall christlichen Lebens
Trotz des Verbotes des heidnischen Kultes und der Annahme des Christentums konnte sich dieses im Frankenreich nur mühsam durchsetzen. Zwar war die fränkische Kirche in 125 Bistümern und 11 Kirchenprovinzen strukturell scheinbar gut organisiert, an der inneren Aufnahme des Christentums durch die Bevölkerung mangelte es aber offenbar noch. Dazu kam das Fränkische Eigenkirchensystem, nach dem das Sippenoberhaupt nach alten germanisch-heidnischen Vorstellungen die Aufsicht über den Kult führte. Das Sippenoberhaupt stellte also den Priester an, was zu einer Lockerung der Verbindung zum Ortsbischof führte und somit zwangläufig zu Disziplinlosigkeiten auch hinsichtlich der Bekämpfung heidnischer Vorstellungen führte. Dies führte zu Lockerungen der kirchlichen Strukturen und zur faktischen Auflösungen der Metropolitanverbände. Das christliche Leben verfiel.
[Bearbeiten] Das Wirken von Erzbischof Bonifatius
Dieser Prozess konnte erst durch die iroschottische Festlandsmission' aufgehalten werden, die 581 vom irischen Mönch Columban von Luxeuil begonnen wurde. Fortgesetzt wurde sie auch von englischen Mönchen. Deren bedeutendster Vertreter war der 672 in Wessex geborene Winfrid-Bonifatius. Winfrid reiste 718 nach Rom um sich dort vom Papst als Missionar beauftragen zu lassen. In den folgenden Jahren zog er durch das Reich, um den christlichen Glauben wieder zu restaurieren und ihn dorthin zu tragen, wo er bislang noch nicht angenommen worden war. 719 erhielt er von Papst Gregor II. den Namen Bonifatius und wurde offizieller Germanenmissionar, 722 weihte der Papst ihn überdies zum Bischof ohne festen Sitz. 723 kehrte Bonifatius in die thüringischen Missionslande zurück, wo er so erfolgreich war, dass ihn Papst Gregor III. 732 zum Erzbischof ernannte, mit dem Recht Bischöfe einzusetzen.
737 entzog ihm der fränkische Hausmeier Karl Martell, wegen der Schwäche der Merowingerkönige seit langem der eigentlich starke Mann ihm Reich, auf Drängen etlicher Fürsten seinen bis dato gewährten besonderen Schutz. Bonifatius verließ das dadurch unsicher gewordene Thüringen und setzte seine Aufgaben - nach einem weiteren Romaufenthalt zum päpstlichen Legaten mit der Befugnis zur Einrichtung vom Bistümern ernannt - in Bayern fort. Er gründete zu Beginn der 40er Jahre auch die Bistümer Büraburg und Erfurt, was auf Kosten der Diözese Mainz geschah.
Im Jahre 742 (oder auch 743) berief Bonifatius eine Synode ein, um dort die Reform der kirchlichen Organisation zu forcieren. Die Synode sah auch die Errichtung einer ostfränkischen (austrasischen) Kirchenprovinz mit Sitz in Köln vor. Diese sollte die Suffraganbistümer Tongern/ Maastricht, Utrecht, Mainz, Worms, Speyer, Büraburg, Würzburg und Erfurt umfassen. Erster Metropolit der Kirchenprovinz wollte Bonifatius selber werden. Aus diesem Grund verwehrte sich die fränkische Adelsopposition den Plänen der Synode. Das überaus bedeutende Köln sollte nicht Sitz eines angelsächsischen Erzbischofs werden.
Pippin - inzwischen Alleinherrscher - gab dem Drängen des Adels aus eigenen Machtinteressen nach. Bonifatius blieb daher nur das Bistum Mainz, dem er sich nicht sehr verbunden fühlte. Dort hatte er 745 den wegen ausgeübter Blutrache für seinen Vater für unwürdig befundenen Gewilib als Bischof abgesetzt. Begleitet wurde Bonifatius von Lullus, den er 737 in Rom kennengelernt hatte. 752 weihte ihn Bonifatius zum Chorbischof - einer frühen Form des heutigen Weihbischofs. Nachdem Bonifatius 754 auf einer Missionreise das Martyrium erlitten hatte, folgte ihm Lullus auf den Mainzer Bischofsthron.
[Bearbeiten] Mainz wird Erzbistum
Als Lullus Diözesanbischof von Mainz wurde, war Mainz weder Erzbistum noch verfügte es über das besondere Gewicht im Reich, welches zuvor vor allem in der Person Bonifatius' begründet gewesen war. Die Friesenmission übernahm der Abt von Utrecht, die Rolle des bedeutendsten Kirchenmannes im austrasischen Reich übernahm der bedeutende Chrodegang von Metz († 766). Es hatte daher den Anschein, als würde die Kirchengeschichte an Mainz vorbeigehen. Nichts desto trotz bemühte sich Lullus, der sich als legitimer Erbe des Bonifatius ansah, seiner Diözese Bedeutung zu verschaffen. Dazu versuchte er zunächst, Metropolit der Rheinbistümer Speyer, Worms und Utrecht zu werden. Dies scheiterte jedoch. Daher wandte sich Lullus dem hessisch-thüringischen Raum zu. Er erreichte, dass die von Bonifatius gegründeten Bistümer Erfurt und Büraburg nicht wieder besetzt wurden, sondern dem Bistum Mainz einverleibt wurden. Dadurch vergrößerte sich das Bistum immens und verschaffte seinem Bischof wieder die erhoffte Bedeutung im Reich. Nie allerdings sollte es Lullus und seinen Nachfolgern gelingen, das Kloster Fulda unter die Jurisdiktion der Mainzer Oberhirten zu bringen. 765 wurde Fulda Reichsabtei und blieb es fast ein Jahrtausend lang, ehe es - schon im Untergang begriffen - 1755 doch noch Suffragan von Mainz wurde. Erfolgreicher waren die Mainzer Oberhirten mit den Reichsklöstern in Fritzlar und Lorsch die -----Daten fehlen noch----- in das Erzbistum eingegliedert werden konnten.
Nachdem Fulda reichsunmittelbar geworden war, musste Lullus seine Bestrebungen aufgeben, es in die Mainzer Kirche zu integrieren. Da er aber in dieser Gegend nahe der noch heidnischen Sachsen einen Seelsorge- und Missionsstützpunkt wünschte, gründete er stattdessen um 770 die Abtei Hersfeld. Hersfeld wurde zum Stützpunkt der Sachsenmission unter König Karl und erlangte so überregionale Bedeutung, die nicht zum Schaden der Mainzer Kirche und ihres Oberhirten Lullus war, der bis zu seinem Tod Abt des Klosters blieb und auch dort begraben wurde. Denn Karl hatte erkannt, dass Mainz für seine Politik der Sicherung des Frankenreiches und Christianisierung der Sachsen eine strategisch günstige Lage besaß. Karl behandelte die Diözese und ihren Bischof daher mit einem Wohlwollen, welches sich noch steigerte, als Erzbischof Chrodegang von Metz 766 starb, dessen Einfluss am Hof eine Aufwertung der Diözese Mainz immer behindert hatte.
So kam es, dass Lullus als einer der zwölf fränkischen Bischöfe an einer von Papst Stephan IV. einberufenen Synode im römischen Lateran teilnahm. Die anderen Teilnehmer waren die Bischöfe von Bordeaux, Sens, Bourges, Lyon, Narbonne, Reims, Ravenna und Tours. Die Tatsache, dass sich unter den Vertretern solch bedeutender Bistümer auch der Mainzer Bischof befand bewies die neu erreichte Bedeutung des Bistums. Zwischen 780/782 hatte Lullus sein Ziel schließlich erreicht: Papst Hadrian I. erhob Mainz zum Erzbistum mit den Suffraganbistümern Worms, Speyer, Würzburg und Eichstätt. Köln wurde dagegen erst 795 Erzbistum. Möglich aber nicht bewiesen ist, ob Köln bis dahin ebenfalls zur Mainzer Kirchenprovinz gehört hat. Lullus starb am 16. Oktober 786. Er wird von der Mainzer Kirche als Heiliger verehrt.
[Bearbeiten] Die weitere Entstehung der Mainzer Kirchenprovinz
Lullus' Nachfolger Richulf (787 - 813) stammte als erster Mainzer Erzbischof aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ihm gelang es, die junge Kirchenprovinz so auszudehnen, dass sie schließlich zum größten Metropolitanverband des westlichen Abendlands wurde. Zunächst kamen die schwäbisch-alemannischen Bistümer Konstanz und Straßburg hinzu. Nach einer Entscheidung des mittlerweile zum Kaiser gekrönten Karl folgten 804 die nach der abgeschlossenen Sachsenmission neugegründeten Bistümer Paderborn, Halberstadt, Verden und Hildesheim. Nach dem Vertrag von Verdun 843 kam auch das Bistum Chur noch zu Mainz, das bislang zum Erzbistum Mailand gehört hatte, welches nunmehr lothringisch war. Spätestens 847 muss auch Augsburg zur Kirchenprovinz gehört haben, da ein Augsburger Bischof an der Mainzer Synode diesen Jahres teilnahm. 948 erhielt Mainz außerdem die neugegründeten Bistümer Havelberg und Brandenburg als Suffragane, behielt diese jedoch nur bis 968, als sie zugunsten des neugegründeten Erzbistums Magdeburg abgetrennt wurden. Als Ausgleich kamen 973 die Bistümer Prag und Olmütz zur Mainzer Kirchenprovinz.
Der Einfluss der Mainzer Oberhirten auf die Suffragane war höchst unterschiedlich ausgeprägt. Offizielle Befugnisse hatten und haben die Erzbischöfe in ihrer Kirchenprovinz nur in Ausnahmefällen. Wichtiges Instrument zur Führung der Kirchenprovinz waren die Provinzialsynoden, auf denen die wichtigen theologischen und organisatorischen Fragen beraten wurden. Die Beschlüsse konnten jedoch längst nicht in jedem Fall durchgesetzt werden; auch erschienen die eingeladenen Bischöfe nicht immer. Ort dieser Synoden war in der Frühzeit des Erzbistums die Klosterkirche St. Alban.
[Bearbeiten] 200 Jahre geistiges Zentrum des Erzbistums: St. Alban zu Mainz
Kaiser Karl der Große war sich bewusst, dass allein die Eroberung von Ländereien ein Reich nicht auf Dauer zusammenhalten konnte. Er bemühte sich daher, dass Reich zu einen. Er reformierte die Verwaltung und setzten bei der kulturellen Einigung vor allem auf die Kirche. Dazu richtete der in Aachen die Hofschule ein, wo unter Vorsitz des Kaisers bekannte Lehrer unter anderem über wichtige politische und kirchliche Fragen diskutierten. 872 wurde der angelsächsische Benediktiner Alkuin Leiter dieser Schule. Er war einer der bedeutendsten Gelehrten jener Zeit und daher Mittelpunkt des gelehrten Kreises der Hofschule, zu dem auch Richulf und der 780 in Mainz geborene Rabanus Maurus gehörten. Beide wurden später Erzbischöfe von Mainz. Richulf gründete nach einem Gebot Kaiser Karls in Mainz eine Schule und ersetzte dazu die römische Basilika St. Alban durch einen großen Neubau und gründete dort 796 ein Benediktinerkloster. Damit hatte er seinem Sprengel ein wichtiges geistiges Zentrum geschaffen, welches sowohl als Versammlungsort als auch als Grablege der Mainzer Erzbischöfe dienen sollte.
Unter dem Pontifikat des als Praeceptor Germaniae (Lehrer Deutschlands) bezeichneten Rabanus Maurus erlebte die Klosterschule von St. Alban ihre Blütezeit. Noch heute befinden sich in Mainzer Bibliotheken Kostbarkeiten aus der „Mainzer Schreibstube“, wie die Klosterschule damals bezeichnet wurde.
Zwischen 813 und 1084 fanden fast alle in Mainz abgehaltenen Synoden, Konzilien und Reichstage in St. Alban statt. Mit einer Länge von 75 m war die Kirche für die damalige Zeit überaus imposant und bot als eine der wenigen genügend Platz für größere Versammlungen. Zwar wuchs in Mainz seit 975 der Domneubau empor, dieser neue Dom brannte jedoch in den ersten hundert Jahren seines Bestehens häufig ab, so das es oft bei St. Alban als Tagungsort blieb. Da die kirchliche un politische Struktur im Reich keineswegs festgeschrieben war, kam es im 9. und 10. Jahrhundert vor allem nach dem Tod Kaiser Karls und den nachfolgenden Wirren zu einer sehr regen Synoden und Konzilstätigkeit. Die Jahrhunderte wurden überdies von den Kriegen gegen die Normannen geprägt, an denen auch die Mainzer Erzbischöfe teilnahmen.
Schon zu Zeiten der Erzbischöfe Luitbert und Sunderolt zeigte sich das Bestreben, die Geschichte von Mainz mehr und mehr in die eigene Hand zu nehmen. Das machte eine Verlagerung des diözesanen Zentrums von St. Alban, welches ja vor den Toren der Stadt lag, zurück in die Innenstadt nötig. Sunderolts Nachfolger, Hatto I. (891 - 913), wollte auch die Domkirche wieder mehr in den Mittelpunkt rücken und ordnete umfangreiche Verschönerungsmaßnahmen an seiner Kathedrale an. Hattos Nachfolger setzten diese Politik fort.
[Bearbeiten] Das Erzbistum im Mittelalter
Entscheidend für das Erzbistum Mainz im Mittelalter - wobei mit „Mittelalter“ hier eine engere zeitliche Definition gemeint ist - war das Entstehen der Ottonisch-salischen Reichskirche. Gegen Ende des 9. Jahrhundert wurde immer klarer, dass die karolingische Idee vom Gesamtreich zum Scheitern verurteilt war. Die karolingischen Herrscher warn nicht in der Lage, dem Reich Einheit und Schutz zu gewähren. 919 wählten die Fürsten den Sachsen Heinrich I. (919 - 936) zum neuen König. Dieser war ein Verfechter eines eigenständigen deutschen Reichs. 921 erfolgte daher im Vertrag von Bonn die Teilung des Reiches in Deutschland und Frankreich. Stand der neue König dem mächtigen Episkopat zunächst skeptisch gegenüber, so gab er diese Politik 922/23 auf und ernannte den Mainzer Erzbischof Heriger zum Erzkapellan der königlichen Hofkapelle. Aus diesem Posten entwickelte sich später das Amt des Reichserzkanzlers. Heinrichs Nachfolger, Otto I. (936 - 973), führte die Politik seines Vaters noch konsequenter fort. Nach karolingischer Tradition ließ er sich direkt nach der Wahl vom Mainzer Erzbischof krönen und salben. Daraus leiteten die Mainzer Oberhirten später ihr Krönungsrecht ab. Otto I. bemühte sich, dass Königtum gegenüber dem Stammesherzogtum - im Prinzip war das Deutsche Reich schon damals föderal geprägt - zu stärken. Da er die Erblichkeit der Ämter und Würden anerkannte, suchte er nach einer Möglichkeit, dies zu umgehen und stärkte so die Position der erbenlosen Bischöfe. Er belehnte sie mit höchsten Reichsämtern Gütern und königlichen Privilegien und stellte sie mit den weltlichen Fürsten auf eine Stufe. Von diesem Zeitpunkt an war der Bischof nicht mehr nur Oberhirte seiner Diözese, sondern auch Reichsfürst, dessen Einsetzung (Investitur) der König sich selbst vorbehielt. Die Hofkapelle machte Otto I. dabei zur Zentrale seiner Reichspolitik was dem Mainzer Erzbischof überregionalen Einfluss sicherte.
Otto I. verlangte im Umkehrschluss aber auch absolute Loyalität seiner bischöflichen Fürsten, was Erzbischof Friedrich (937 - 954) zu spüren bekam. Als er sich in Opposition zu Otto I. stellte, verlor er 953 sein Hofamt. Der politische Einfluss bei Hofe schien von Mainz nach Köln abzuwandern, welches unter dem einflussreichen Erzbischof Brun eine Blüte erlebte. Doch 954 wurde Ottos Sohn Wilhelm (954 - 968) neuer Erzbischof von Mainz. Dieser erreichte nicht nur bei Papst Agapet II., dass das von Otto I. gewünschte Erzbistum Magdeburg noch nicht gegründet wurde, sondern auch, dass ih sein Vater trotz dieses Konflikts 965 wieder das Erzkapellanat übertrug. Dieses Amt - 1036 von Heinrich III. in Erzkanzleramt für Deutschland umbenannt - blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 mit der Person des Mainzer Erzbischofs verbunden. Erst nach Wilhelms Tod wurde das Erzbistum Magdeburg 968 endgültig gegründet. Wilhelms Nachfolger Hatto II., gleichzeitig Neffe Ottos I., stimmte der Errichtung aus Dankbarkeit für seine Ernennung zu. Er und sein Nachfolger Rupert konnten dem Erzbistum keine neuen Impulse verleihen.
[Bearbeiten] Erzbischof Willigis (975 - 1011): „Des Kaisers und des Reiches Vater“
Dies änderte sich mit der Ernennung von Erzbischof Willigis zum Mainzer Oberhirten. Der etwa 940 geborene Willigis arbeitete seit 969 in der kaiserlichen Hofkapelle und wurde 971 Kanzler Ottos I.. Nach dessen Tod 968 wurde er zum wichtigsten Berater Ottos II., der ihn nach dem Tod Erzbischof Ruperts zum neuen Erzbischof und Erzkanzler ernannte. Als solcher wurde Willigis zu einer wichtige Stütze der Herrschaft Ottos II.. Willigis unterstützte ihn bei dem Kampf gegen Heinrich den Zänker und die Sarazenen, gegen die Otto II. auf seinem Italienzug 981/83 als Schutzherr der Kirche zu Felde zog. Politisches Ziel des Königs bei seiner Italienreise war die enge Bindung Italiens an das Reich, eine konstellation, die das ganz hohe Mittelalter und somit auch die Geschichte des Erzbistums Mainz entscheidend beeinflusste. Zum Ende der Italienreise hielt Otto II. 983 in Verona einen Reichstag ab, zum dem auch Willigis gekommen war. Dort nahm er die sogenannte „Veroneser Schenkung“ entgegen. Diese umfasste nicht nur die Bestätigung der bisherigen Besitzungen in Mainz und Bingen, sondern auch die Gebiete beiderseits der unteren Nahe, die linksrheinischen Gebiete zwischen Ingelheim und Heimbach und den rechtsrheinischen Rheingau. Diese Gebiete waren zusammen mit dem Stift Aschaffenburg, das den Mainzern wohl noch vor der Veroneser Schenkung übertragen worden war, die Keimzelle des späteren Kurstaates.
Der reichspolitische Anlass für den Reichstag zu Verona war die Wahl Ottos III. (983 - 1002) zum König und desgnierten Nachfolger seines Vaters. Als Otto II. noch im selben Jahr an Malaria starb, fiel die Macht Otto III. zu, der damals jedoch erst drei Jahre alt war und somit einen Vormund brauchte. Nach dieser Vormundschaft strebte Heinrich der Zänker, der seine eigenen Herrschaftsansprüche noch immer nicht aufgegeben hatte und daher Otto III. in seine Gealt brachte. Willigis setzte alles daran, den Ottonen die Macht zu erhalten, was ihm auch gelang. Reichsverweser wurde nicht Heinrich der Zänker, sondern die Frau Ottos II., die Kaiserin Theophanu. Der Mainzer Erzbischof wurde ihr engster Berater und nach dem Tod der Kaiserin 991, als die Großmutter Ottos III. - die Kaiserin Adelheid - Vormund des unmündigen Königs wurde, bis 994 eigentlicher Herrscher im Reich. Aus diesen Diensten flossen dem Erzbistum riesigen Einnahmen aus Tributzahlungen zu, die es schließlich zu einer der reichsten Diözesen überhaupt machten.
Während der Regierungszeit Ottos III. traten häufiger Spannungen zwischen dem jungen Kaiser und seinem wichtigsten Reichsfürsten auf. Der Einfluss des Mainzer auf die Reichspolitk schwand daher und konnte erst nach dam Tod Ottos III. wieder hergestellt werden, als Willigis Heinrich II. als neuen König durchsetzte.
Überaus bedeutend für das Erzbistum war aber nicht nur die Reichspolitik des Erzbischofs an sich, sondern eine anderen Entscheidung, die aber vermutlich mit der Reichspolitik in Zusammenhang stand. Neben der Ansicht, dass Willigis schon zu Amtsantritt mit dem Mainzer Dom begann, hält sich eine Gegenansicht, dass Willigis später mit dem Bau begann, nämlich als ihm durch ein päpstliches Dekret indirekt die Möglichkeit genommen wurde, in Aachen Königskrönungen vorzunehmen. Dies aber beanspruchten die Mainzer Erzbischöfe spätestens seit Erzbischof Hiltibert (927 - 937) als ihr gegebenes Recht. Willigis könnte den neuen Dom, den er wie die Aachener Krönungskirche mit bronzenen Türen versah als neue Krönungskirche erdacht und erbaut haben. Tatsächlich sah es um die Jahrtausendwende eine zeitlang so aus, als könnte Mainz Aachen als Krönungsort ablösen. Die Könige Heinrich II. und Konrad II. (1024 - 1039) wurden im Mainzer Dom gekrönt.
Dennoch war der Neubau des Mainzer Doms in seiner Größe in der damaligen Zeit steingewordener Machtanspruch. Nach dem Vorbild von Alt-St.-Peter in Rom erbaut, sollte der neue Mainzer Dom Staatsdom des Reiches werden und sein Erzbischof Stellvertreter des Papstes jenseits der Alpen. Passend dazu hatte Papst Benedikt VII. Willigis in seiner Palliumsurkunde vom März 975 tatsächlich zu seinem Stellvertreter in „tota Germania et Gallia“ ernannt. In allen kirchlichen Angelegenheiten sollte der Mainzer Erzbischof den Vorrang gegenüber allen anderen Bischöfen haben. Der Mainzer Dom wurde Zentrum des Erzbistums und von den Kaisern reich beschenkt.
[Bearbeiten] Erben des Willigis: Die Erzbischöfe Aribo und Bardo
Willigs Nachfolger, der Fuldaer Mönch Erkanbald hinterließ keine tiefen Spuren in der Bistumsgeschichte. Anders verhielt es sich mit dessen Nachfolger, Erzbischof Aribo (1021 - 1031). Nachdem er anlässlich der Wahl und Krönung Konrads II. am 8. September 1024 seine Ansprüche durchgesetzt hatte, schien die Frage des Krönungsrechts ein für alle Mal geklärt und Mainz den Vorrang vor Köln und Trier behaupten zu können. Doch noch im selben Jahr kam der entscheidende Rückschlag: Aribo weigerte sich, die in dritter Ehe mit Konrad verheiratete Gisela von Schwaben ebenfalls zu krönen. Der Kölner Erzbischof Pilgrim sah seine Chance gekommen und vollzog die Krönung an der Stelle des Mainzers in Köln. Wohl aus Verärgerung über den Mainzer Erzbischof ließ sich Konrads Nachfolger Heinrich III. in Aachen vom Kölner Erzbischof krönen. Aachen blieb danach für immer offizieller Krönungsort, wenn auch mit Ausnahmen, bis es von Frankfurt abgelöst wurde.
Das bedeutete aber auch, dass der Kölner Erzbischof für immer das Krönungsrecht behielt, während dem Mainzer Erzbischof das Wahleinberufungsrecht oblag.
Aribos Nachfolger wurde der um 980 in Oppertshofen geborene Bardo, der wie Erkanbald vorher Mönch in Fulda gewesen war. Seine Amtserhebung verdankte er ausgerechnet der Königin Gisela, mit der er verwandt war. In die über zwanzigjährige Amtszeit Bardos fielen wichtige kirchenpolitische Umwälzungen und Reformen und die Weihe des 1036 wieder aufgebauten Mainzer Doms.
[Bearbeiten] Der Investiturstreit und die Mainzer Erzbischöfe jener Zeit
Notwendig hatten die Reformen die Schwäche das Papstums im 11. Jahrhundert. Kaiser Heinrich III. nahm sich des Problems an und hob in der Folgezeit ihm genehme Männer auf den Stuhl Petri. Diese Päpste entstammten nicht mehr römischen Adelsfamilien, sondern kamen aus dem Reich und brachten die im Reich schon lebendigen Reformbewegungen von Cluny und Gorze nach Rom. Die Reformanstrengungen richteten sich vor allem gegen die Simonie und für die Durchsetzung des Zölibats. Bedeutendster dieser Reformpäpste war der ehemalige Bischof von Toul, Leo IX. (1049 - 1054). Im Oktober 1049 kam er nach Mainz und hielt im neuen Dom eine große Kirchenversammlung ab, an der auch Kaiser Heinrich III. sowie 40 Reichsbischöfe teilnahmen. Den Nachfolger des 1054 gestorbenen Leo IX. konnte Heinrich III. auf dem Mainzer Hoftag noch nach eigenem Gusto bestimmen. Schon kurz darauf wurde in einer Schrift Humbert von Silva Candidas der Simoniebegriff aber so ausgedehnt, dass auch die Laieninvestitur, also die bestehende Ernennungspraxis von Bischöfen, unter die Simonie fiel. Dies war der Auftakt zum so genannten Investiturstreit, der unter Papst Gregor VII. seinen Höhepunkt erreichte.
Gregor VII. verlangte vom König Gehorsam bei Bischofsernennungen und überwarf sich deswegen mit Heinrich IV., der inzwischen Heinrich III. nachgefolgt war. Die deutschen Fürsten, darunter auch der neue Mainzer Erzbischof Siegfried I. (1060 - 1084) verbündeten sich mitz dem König gegen den Papst, der hierauf mit Bannstrafen und Exkommunikation reagierte. Siegfried und andere Fürsten schwenkten um und wählten 1077 einen Gegenkönig, Rudolph von Rheinfelden. Beide wurden noch während der Zeremonie von den königstreuen Mainzer Bürgern aus der Stadt gejagt. Siegfried I. blieb weiterhin der progregorianischen Partei treu, auch als Gregor VII. nach dem erneut verhängten Bann gegenüber Heinrich IV. 1080 für abgesetzt erklärt wurde. Größeren Einfluss konnte er jedoch nicht mehr auf das Geschehen nehmen und zog sich daher in ein Kloster zurück.
Doch auch der königstreue Gegenpapst Klemens III. konnte nicht mehr verhindern, dass das Gottesgnadentum des deutschen Königs beendet war. Dies aber hatte teifgreifende Auswirkungen auf die Einheit zwischen Kirche und Staat. Das ottonisch-salische Reichskirchensystem hatte ausgedient. Die wurde unter Papst Urban II. (Papst) (1088 - 1099) immer deutlicher. Es blieb nicht die einzige Auswirkung des Pontifikates auf das Erzbistum Mainz. Urban II. rief 1095 zum Kreuzzug auf. Die dadurch ausgelöste antijüdische Stimmung im Volk führte auch im Erzbistum, besonders im Jahr 1096, zu schwersten Pogromen.
Doch auch Heinrich V., der Heinrich IV. nach dessen Tod 1106 endgültig nachgefolgt war bestand auf dem Recht der Laieninvestitur. Er ernannte den ihm ergebenen Kanzler Adalbert I. von Saarbrücken (1110 - 1137) zum neuen Erzbischof. Von ihm erhoffte er sich die Unterstützung seiner Position gegenüber Papst Paschalis II.. Doch am 4. Februar 1111 schlossen Heinrich V. und Paschalis II. einen geheimen Vertrag, nach dem Heinrich V. auf die Laieninvestitur verzichtete, gleichzeitig aber der Papst sich verpflichtete, die Reichsbischöfe unter Bannandrohung zur Rückgabe ihrer Güter und Regalien zu bewegen. Dies hätte die Kirchenfürsten ins Mark getroffen, da sie ihre Würde allein diesen Privilegien verdankten. Adalbert I. wechselte daher 1112 die Seiten und wurde dafür vom Kaiser für drei Jahre inhaftiert, ehe ihm ein Aufstand der Mainzer Bürger die Freiheit wiederbrachte. Dafür verlieh er, der als Erzbischof wie seit Zeiten des Willigis üblich Stadtherr in Mainz war, den Bürgern einige Privilegien. Den Kaiser aber exkommunizierte er an Weihnachten 1115 zusammen mit dem Kölner Erzbischof Friedrich I. von Schwarzenburg. Den engültigen Frieden brachte das jedoch immer noch nicht. Dieser konnte erst 1122 mit dem Wormser Konkordat erreicht werden.
Die Mainzer Erzbischöfe, nunmehr wegen ihrer erzbischöflichen Würde dem Papst und wegen ihrer Aufgaben als Reichserzkanzler dem Kaiser verpflichtet, hatten so eine gegebene Vermittlerstellung inne, die sie während der Auseinandersetzungen zwischen den Staufern und dem Papst oftmals in den Brennpunkt der Ereignisse rückten.
[Bearbeiten] Das Erzbistum zur Zeit der Staufer
[Bearbeiten] Einflussnahme der Staufer auf die Besetzung des Mainzer Erzbischofsthron
Zwar gelang es Adalbert I., die staufischen Machtansprüche bei der Königswahl von 1125 noch einmal zurückzudrängen, in dem er die Wahl Lothars III. von Supplinburg erreichte. Dies machte ihn aber offen zum Gegner der Staufer, die forthin auf den Erzbischofssitz Einfluss zu nehmen versuchten. Als der Erzstuhl nach dem Tod Adalberts I. 1137 für ein jahr vakant war, nutzten die Staufer endgültig ihre Chance und hoben Konrad von Schwaben auf den Königsthron. Gleichzeitig versuchten sie, den Erzbischofssitz von Mainz mit einem Parteigänger zu besetzen. Diese Bemühungen waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Sowohl Erzbischof Adalbert II. von Saarbrücken (1138 - 1141) als auch Heinrich I. (1142 - 1153) waren eher eine Stärkung für die sächsische Opposition. Heinrich war nach seinem nur ein Jahr regierenden Vorgänger Markulf der zweite Erzbischof, der durch freie Wahl in sein Amt gekommen war. Die Wahl wurde jedoch noch von einem Klerikerkollegium vorgenommen. Erst ein halbes Jahrhundert später besaß das Mainzer Domkapitel das alleinige Wahlrecht.
[Bearbeiten] Hildegard von Bingen
In diese Zeit fällt auch das Wirken Hildegards von Bingen. Die 1098 bei Alzey geborene Ordensfrau verfasste Bücher über Natur- und Heilkunde sowie mystisch-visionäre Schriften. Ihr überragender Ruf machte sie bald zu einer gefragten Ratgeberin der Mächtigen des Reiches, zu denen auch der Kaiser selbst gehörte. Hildegard gehört zu den bedeutendsten Heiligen des Bistums Mainz.
[Bearbeiten] Das Erzbistum zur Zeit Friedrich Barbarossas
Der neue Erzbischof Heinrich gedachte, seine politischen Ämter auszuüben und seinen Einfluss auszuweiten. Dies führte nicht nur zu Konflikten mit dem Kölner Erzbischof, sondern auch mit dem Haus der Staufer. Als 1152 Friedrich I. Barbarossa gegen den Widerstand Erzbischof Heinrichs zum König gewählt wurde, ging der neue König sogleich gegen den unliebsamen Erzbischof vor und trachtete nach dessen Absetzung, was ihm 1153 auch gelang. Statt seiner hob Friedrich I. seinen Vertrauten Arnold von Selenhofen († 1160) auf den Mainzer Erzbischofssitz. Dieser aber musste ihm dafür in kostspielige kriegerische Unternehmen folgen, für die er die Mainzer Bürger mit neuen Steuern belegen wollte. Diese weigerten sich jedoch und erschlugen den Erzbischof am 24. Juni 1160.
Die anschließende Wahl eines Nachfolgers führte zu einer Doppelwahl. Wegen den Unruhen in der Stadt nach Frankfurt geflohene Geistliche und Laien der Oberschicht wählten den den Propst des dem Dom angeschlossenen Mariagredenstiftes Christian I. von Buch zum neuen Erzbischof, während die Aufständler die in Mainz verbliebenen Kleriker zur Wahl Rudolfs von Zähringen zwangen. König Friedrich Barbarossa verwarf beide Wahlen unter Berufung auf einen 1157 von hohen Geistlichen und Ministerialen geleisteten Eid, nur in seiner bzw eines Vertreters Anwesenheit einen neuen Erzbischof zu wählen. Er veranlaßte daher Papst Viktor IV. beide Bischöfe abzusetzen und stattdessen am 20. Juni 1161 den aus dem Haus Wittelsbach stammenden Konrad I. zum neuen Erzbischof zu ernennen.
[Bearbeiten] Das Mainzer Schisma von 1165
Die Politik Friedrich Barbarossas wurde von Konrad I. jedoch bald kritisch beäugt. Friedrich war darauf aus, die Macht der Staufer in Italien gegenüber dem Papstum zu stärken. Als er dafür sogar einen Gegenpapst - Paschalis III. - wählen ließ, wandte sich der Mainzer Erzbischof von ihm ab und leistete dem von Friedrich bekämpften Papst Alexander III. 1165 gar den Treueid. Nach diesem offenen Bruch ernannte Friedrich nun doch Christian I. von Buch zum neuen Erzbischof, während der Papst weiterhin Konrad I. von Wittelsbach, den er überdies zum Kardinalbischof machte, als rechtmäßigen Inhaber des Mainzer Erzstuhls ansah. Seit 1165 bestand daher ein offizielles Schisma.
Für das Erzbistum selbst hatte das Schisma nur geringe direkte Auswirkungen. Die größte war noch, dass der neue Erzbischof vor allem Reichspolitiker war. In den 18 Jahren seines Pontifikates hielt er sich nur zwei mal kürzere Zeit in seinem Erzbistum auf, den Rest der Zeit verbrachte er in Italien, wo er zusammen mit dem Kölner Erzbischof Rainald von Dassel an der Seite der Staufer stand. Diese Vernachlässigung führte zu einer politischen und auch wirtschaftlichen Krise im Erzbistum. Diese konnte erst behoben werden, als Konrad I. von Wittelsbach nach dem Tod Christians I. 1183 wieder auf den Mainzer Erzbischofsthron zurückkehren durfte, als dessen rechtmäßiger Inhaber er sich all die Jahre ohnehin betrachtet hatte. Er war der erste Kardinal als Oberhirte der Mainzer Kirche.
[Bearbeiten] Die 2. Amtszeit Konrads I. von Wittelsbach
Konrad I. schaffte den Spagat zwischen seinen Aufgaben als Reichspolitiker und Erzbischof und entwickelte ein gutes Verhältnis zu Kaiser Barbarossa. Dieser hielt daher mehrere Reichstage in Mainz ab, von denen der glanzvollste der Mainzer Hoftag an Pfingsten 1184 war, an dem über 40.000 Ritter sowie die geistliche Elite des ganzen Reiches in Mainz anlässlich der Schwertleite der Söhne Barbarossas teilnahmen. Vier Jahre später, am 27. März 1188 hielt der Kaiser in Mainz den so genannten Hoftag Jesu Christi ab, von dem aus er und die Ritterschaft zum 3. Kreuzzug aufbrachen.
Barbarossas Nachfolger wurde sein Sohn Heinrich VI. (1190 - 1197). Dieser trug bald neben der Kaiserkrone auch die der Langobarden und der Normannen. Das staufische Imperium schien so Wirklichkeit geworden zu sein. Konrad I. entschied sich 1195 selbst zum Kreuzzug aufzubrechen. Mit den anderen Reichsfürsten wählte er Heinrichs zweijährigen Sohn Friedrich zum Römischen König eher er im April 1197 nach Palästina übersetzte. Damit war der Erzbischof von Mainz und bedeutendste Reichsfürst außer Reichweite, als sich im Reich wenige Monate später eine entscheidende Wendung des ganzen Mittelalters anbahnte, welche auch und insbesondere die reichsfürstliche Rolle des Mainzer Erzbischofs betraf. Im September 1197 nämlich starb Kaiser Heinrich VI. in Messina. Wegen der antistaufischen Opposition im Reich um den Erzbischof von Köln kam es 1198 zu einer Doppelwahl: In Thüringen wurde der anschließend im Mainzer Dom gekrönte Herzog Philipp von Schwaben gewählt, während die Opposition den Welfen Otto von Braunschweig erwählte und diesen in Aachen durch den Kölner Erzbischof krönen ließ. Diese Doppelwahl spaltete das Reich für Jahrzehnte und führte zum Untergang der universalen Kaisermacht. Außerdem verdrängte es das Geblütsrecht zugunsten des Wahlrechts. Da der Erzbischof von Mainz bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 immer Wahlfürst (= Kurfürst) blieb, war dies für das Erzbistum auch direkt ein bedeutendes Ereignis.
Konrad I. verkannte die Lage im Reich und kehrte erst 1199 ins Reich zurück. Das Fehlen seiner Autorität und seiner weitreichenden Befugnisse wie Einberufungsrecht zur Königswahl hat die damalige Lage vermutlich entscheidend erschwert. 1200 starb der Erzbischof.
[Bearbeiten] Das zweite Mainzer Schisma von 1200
Wie gespalten das Reich war, zeigte sich auch bei der folgenden Erzbischofswahl. Während sich die Mehrheit für den staufertreuen Wormser Bischof Leopold II. von Schönfeld (1200 - 1208) entschied, wählte eine kleine Minderheit Siegfried II. von Eppstein (1200 - 1230) zum neuen Erzbischof. Acht Jahre bestand so ein Schisma, ehe Philipp von Schwaben 1208 ermordet wurde und die Welfen die Oberhand gewannen. Leopold II. konnte sich nicht mehr halten und musste Siegfried II. Platz machen. Siegfried war der erste von insgesamt vier Eppsteinern, die in kurzer Folge den Erzbischofsthron von Mainz innehatten. Im selben Jahr ließ sich Otto IV. (HRR) erneut zum König krönen. Die Wahl war vor allem ein Ausdruck der gestiegenen Macht der Reichsfürsten. Das Kurkollegium befand sich bereits in der Entstehungsphase. Um auch die Kaiserwürde zu erlangen, verzichtete Otto IV. gegenüber Papst Innozenz III. auf kaiserliche Rechte in Italien und - vor allem - auf die Mitwirkungsrechte bei deutschen Bischofserhebungen. Daraus entwickelte sich der Anspruch des Papstes, Bischöfe unter Ausschluss des Wahlrechts der Domkapitel zu ernennen, was in den folgenden Jahrhunderten auch zu häufigen Verwerfungen zwischen dem Papst und der Mainzer Kirche und so zu Schismen führte, die sich im 14. Jahrhundert überaus destruktiv auf das Bistum und auch die Stadtentwicklung auswirkte.
[Bearbeiten] Das Erzbistum zur Amtszeit Friedrichs II.
Otto IV. geriet wegen der Italienfrage bald in Konflikt mit Innozenz III.. Erzbischof Siegfried II. wandte sich daher bald von ihm ab und versuchte im Reich die päpstliche Linie durchzusetzen. Als Innozenz III. 1211 auf eine erneute Königswahl pochte, hatte Siegfried II. entscheidenden Anteil an der Wahl des Staufers Friedrich II. (1212 - 1250) zum Gegenkönig. 1212 krönte er ihn im Mainzer Dom. Aus Vergeltung für diesen Verrat ließ Otto IV. etliche mainzische Territorien in Schutt und Asche legen, was an seiner Entmachtung jedoch auch nichts mehr ändern konnte.
Um die Herrschaft der Staufer über seinen Tod hinaus zu sichern, ließ Friedrich II. 1220 auf einer Reichsversammlung in Frankfurt seinen Sohn Heinrich (VII.) zum König wählen. Um das zu erreichen, gewährte er den geistlichen Fürsten eine so große Anzahl an Privilegien, dass diese Confoederatio cum principibus ecclesiasticis faktisch den Beginn der Landesherrschaft der geistlichen Fürsten, also auch des Kurmainzischen Staates darstellte. Friedrich II. zog anschließend nach Italien, wo er für 15 Jahre blieb. Weil der vorgesehene Reichsverweser, der Kölner Erzbischof Engelbert I., 1225 einem Mordanschlag zum Opfer fiel, war Siegfried II. während dieser Zeit die bestimmende Person in der Reichspolitik. Seine Treue zu Friedrich II. war mit dafür verantwortlich, dass nach der Exkommunikation Friedrichs II. 1227 kein neuer Gegenkönig gewählt wurde, sondern eine Aussöhnung zwischen Papst und Kaiser zustande kam.
Auf Erzbischof Siegfried II. von Eppstein folgte 1230 sein Neffe Siegfried III. von Eppstein (1230 - 1249). Er verfolgte eine stauferfreundliche Politik und war darauf aus, dass politische Gewicht des Mainzer Fürsten zu steigern. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit wohnte er der Heiligsprechung der Elisabeth von Thüringen bei, einer weiteren berühmten Heiligen des Mainzer Erzbistums. Bedeutend für die Amtszeit Siegfrieds III. war der „Endkampf“ der Stauferdynastie mit dem Papsttum, der 1237 begann und in dessen Verlauf der Erzbischof und Reichsverweser 1241 die Seiten wechselte. Er verbündete sich mit dem Kölner Erzbischof und zog gegen den Kaiser zu Felde. Die folge waren etliche Kriege, die das Erzbistum in Mitleidenschaft zogen, zumal längst nicht alle Mitglieder des Domkapitels die Kehrtwende des Erzbischofs mitmachen wollten. Auch die Bürger der Bischofsstadt Mainz waren eher staufisch gesinnt. Um das zu ändern gewährte Siegfried III. den Bürgern 1244 ein umfangreiches Stadtprivileg und begründete so die Freie Stadt Mainz, die bis 1462 das Ende der Stadtherrschaft der Mainzer Erzbischöfe bedeutete, die es im Prinzip seit den Tagen des Bischofs Sidonius gegeben hatte und spätestens seit Erzbischof Willigis festgeschrieben gewesen war.
Als es Siegfried III. außerdem gelang, seinen Nachfolger als Reichsverweser - Heinrich Raspe - auf seine Seite zu ziehen, neigte sich die staufische Herrschaft im Reich endgültig dem Ende zu.
[Bearbeiten] Das Erzbistum bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
Nach dem Tod Friedrichs II. begann im Reich die kaiserlose Zeit, das so genannte Interregnum. Die Nachfolger Siegfrieds III. auf dem Mainzer Erzbischofsthron nutzten die Zeit, um ihre Position als Landesherren zu stärken. Das Erzstift selber - also das Gebiet über das der Erzbischof nicht nur geistliche, sondern als Landesherr auch weltliche Befugnisse hatte - blieb aber stehts ein zerstückeltes Territorium. Es war deckungsgleich mit dem späteren Kurmainz und erstreckte sich über die Gebiete der bereits beschriebenen Veroneser Schenkung, der in und um Aschaffenburg gelegenen Ländereien und der Stadt Erfurt in Thüringen.
Das Interregnum endete erst zur Amtszeit des Erzbischofs Werner von Eppstein (1259 - 1284). Dieser hatte sich bemüht, die Voraussetzungen für eine neue Königswahl zu schaffen. Aus ihr ging 1273 Rudolf von Habsburg hervor. Maßgeblich an der Wahl des Habsburgers beteiligt war der damalige Mainzer Erzbischof Werner von Eppstein (1259 - 1284), der dritte Mainzer Oberhirte aus Eppsteinischem Haus. In seine weitere Amtszeit fielen die Auseinandersetzungen mit dem böhmischen König Ottokar II. und den Hessen-Thüringern. König Ottokar II. versuchte, die Bistümer Olmütz und Prag aus der Mainzer Kirchenprovinz zu lösen, um so den Einfluss der Mainzer Erzbischöfe zurückzudrängen. Als zuständigem Metropolit oblag diesem nämlich auch die Krönung der böhmischen Könige. Werner von Eppstein verfolgte eine überaus zielstrebige Territorialpolitik, war also mehr Landesherr als Bischof. Konflikte mit den wichtigen Städten Mainz und Erfurt blieben so nicht aus. Dem Erzbischof gelang es jedoch auf diese Weise, seinen politischen Einfluss auszuweiten und das kurmainzische Territorium auszudehnen.
Werners Nachfolger wurde 1286 nach zweijähriger Sedisvakanz der Minorit Heinrich II. (1286 - 1288) aus Isny. Er war der letzte bürgerliche Erzbischof von Mainz. Heinrich II. wurde nicht vom Domkapitel ernannt, sondern von Papst Honorius IV. (1285 - 1287), was ein Beispiel für die aufkommende Zentralgewalt des Papsttum war. Die Päpste reklamierten spätestens seit Klemens IV. (1265 - 1268) das Recht auf die Besetzung der Bistümer für sich und stießen damit auf den Widerstand der so entmachteten Domkapitel. Auch in der Mainzer Kirche sollte diese Ausprägung päpstlichen Machtanspruches bei allen Bischofsernennungen des 14. Jahrhunderts zu schweren Auseinandersetzungen führen. Nach dem Tod Heinrichs II. war der Erzbischofsthron von Mainz für immer dem Adel vorbehalten, wie 50 Jahre später auch die Mitgliedschaft im Domkapitel. Da die Erzbischoöfe häufig in reichspolitischen Angelegenheiten unterwegs waren, verfügten die 24 Domkapitulare über große Macht im Erzbischof, zumal sie sich auf ihre Adelshäuser stützen konnten.
Heinrich II. folgte der vierte (und letzte) Eppsteiner auf dem Mainzer Erzbischofsthron: 1289 wurde Gerhard II. als Mainzer Erzbischof wiederum vom Papst ernannt. Wie Werner von Eppstein verfolgte er eine Politik, die auf ein Wahlkönigtum abzielte, also die Position der Kurfürsten stärken sollte. Damit geriet er in natürlichen Gegensatz zu König Rudolf von Habsburg, der ein Erbkönigtum installieren wollte. Nach dem Tod Rudolfs schien der Eppsteiner seine Politik durchsetzen zu können. Er sorgte dafür, dass nicht Rudolfs Sohn Albrecht, sondern der nicht über eine Hausmacht verfügende Adolf von Nassau (1292 - 1298) neuer König wurde. Dieser griff alsbald in die Hoheitsrechte des Erzbischofs ein, weswegen dieser ihn am 23. Juni 1298 für abgesetzt erklärte und statt seiner den Österreicher Albrecht I. zum neuen König wählen ließ. Dieser begann jedoch alsbald damit, gegen die Kurfürsten Krieg zu führen, was für ihn siegreich war. Dies war eine schwere Niederlage für Erzbischof Gerhard II., der sein Erzbistum durch die Fehden zudem mit schweren Schulden belastet hatte. Gerhard II., unter dessen Pontifikat das Mainzer Rad ins erzbischöfliche Wappen kam, starb 1305.
[Bearbeiten] Der Reichspolitiker: Erzbischof Peter von Aspelt (1305 - 1320)
Auch Peter von Aspelt, einer der bedeutendsten Mainzer Erzbischöfe des Mittelalters wurde gegen den Willen des Domkapitels widerum vom Papst ernannt. Der Papst - Klemens V. - stützte sich dabei auf eine Verfügung Bonifaz' VIII., der sich die Besetzung des Mainzer Erzbistums vorbehalten hatte. Peter von Aspelt erwies sich als hervorragender Politiker in unruhigen Zeiten. Zusammen mit dem Haus Luxemburg, dessen Sproß Heinrich VII. er zur Königskrone verhalf entwickelte er sich zu einem Hoffnungsträger für stabile Zustände im Reich. Nachdem er den Luxemburger Johann auf den böhmischen Königsthron gehoben hatte, erhielt er von diesem reiche Geschenke, mit denen er die ruinierten Finanzen seines Erzbistums sanieren konnte. Seine Landesherrschaft sicherte er durch die Rückgewinnung der wichtigen Zollburgen von Lahnstein und Ehrenfels. Doch nach Heinrichs plötzlichem Tod 1313 brachen im Reich die alten Konflikte und Kriege wieder aus. 1314 kam es zu einer Doppelwahl, die weitere Verhehrungen auslöste und auch das Erzbistum Mainz und das Erzstift betraf. Es war der letzte Kampf zwischen Imperium und Sacerdotium, der erst 1356 mit der Goldenen Bulle endete.
[Bearbeiten] Unruhige Verhältnisse im 14. Jahrhundert
Nicht nur in reichspolitischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die Verhältnis in Erzbistum und Erzstift war das 14. Jahrhundert wie auch das folgende eine höchst unruhige Zeit. Der Streit zwischen Papst Johannes XXII. und Kaiser Ludwig dem Bayern fand auch in der Diözese des wichtigsten Reichsfürsten seinen Niederschlag. Da traf es sich gut, dass der neue Erzbischof Matthias von Bucheck (1321 - 1328) ein gutes Verhältnis zu seinem Trierer Amtsbruder Balduin von Luxemburg pflegte, obwohl Matthias statt des eigentlich gewählten Balduin durch päpstliche Ernennung in sein hohes Amt gekommen war. Unter dem Einfluss des Trierers hing Matthias von Bucheck einer eher bedächtigen und verdeckten Reichspolitik an und bezog in der heftigen Auseinandersetzung keine klare Position. Diese aber wurde von Papst Johannes XXII. aus Dankbarkeit für die Ernennung eingefordert. Außerdem setzte der Papst den Mainzer Oberhirten durch die Einforderung von immensen Servitiengeldern unter Druck. Servitien waren Gelder, die ein Bischof für päpstliche Ernennung bzw. Bestätigung an die Kurie - damals in Avignon - zu entrichten hatte. Da Matthias die Mittel nur schwer oder gar nicht aufbringen konnte, erwartete der Papst zumindest politische Unterstützung durch den wichtigsten Reichsfürsten. Diese blieb indessen weitgehend aus, da Matthias von Bucheck bei seiner zurückhaltenden Linie blieb. Innerhalb seines Bistums war sein Pontifikat vom Emanzipationsstreben der Bürgerschaft und schweren Auseinandersetzungen zischen den Bürgern und dem Klerus geprägt. Matthias gelang es, seine Person aus den Streitigkeiten herauszuhalten, in dem er den Bürgern in Erfurt und Mainz weitere Privilegien gewährte. Dies verschaffte zwar seiner Person Ruhe, änderte jedoch nichts an den grundsätzlichen Problemen, die in den folgenden Jahrzehnten immer gravierender wurden. Als Territorialpolitiker verfolgte Matthias einen offensiveren Kurs. Wie fast alle seine Vorgänger im 13. und 14. Jahrhundert ließ er sich auf schwere Fehden mit der Landgrafschaft Hessen ein, die letztendlich in einer Niederlage endeten. Die Landgrafschaft Hessen lag zwischen den kurmainzischen Gebieten am Rhein und der Wetterau und der Stadt Erfurt, die mit ihrer Umgebung ebenfalls zum Erzstift gehörte. Das Bestreben, ein zusammenhängendes Territorium zu schaffen war jedoch nie von Erfolg gekrönt.
[Bearbeiten] Das Schisma von 1328
Nach dem Tod von Erzbischof Matthias von Bucheck im September des Jahres 1328 brachen erneut die Machtkämpfe zwischen Papst und Domkapitel um die Besetzung der Erzstuhls aus. Die Domkapitulare ließen sich von jedem Gewählten in einer Wahlkapitulation umfangreiche Rechte gewähren. In der päpstlichen Einsetzungspolitik erblickten sie eine natürliche Bedrohung für diese Vorgehensweise. Demonstrativ wählten die Mainzer Kapitulare daher wie schon 1320 den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg zum neuen Erzbischof. Der Papst versagte seine Anerkennung und ernannte noch 1328 Heinrich III. von Virneburg zum neuen Erzbischof. Da Balduin entgegen noch seiner Haltung im Jahr 1320 keine Anstalten machte, auf das Amt zu verzichten bestand am diesem Zeitpunkt ein offizielles Schisma. Bei den anschließenden militärischen Auseinandersetzungen im so genannten Mainzer Bistumsstreit konnte sich Balduin auf seine trierischen Besitztümer sowie auf fast alle Domkapitulare stützen. Heinrich III. dagegen gewann die Mainzer Bürgerschaft durch Anerkennung ihrer Privilegien für seine Seite. Zwischen dem Domkapitel und der Bürgerschaft brach daher 1329 eine Revolte aus, bei der nicht nur die Klöster und Stifte St. Alban, St. Jakob und St. Viktor zerstört, sondern auch fast der ganze Klerus aus der Stadt getrieben wurde. Davon unbeeindruckt versuchte Balduin weiter, den Widerstand in der Stadt zu brechen. er ließ die Stadt einschließen und baute die Städte Eltville und Flörsheim zu Festungen aus, um von dort aus die Handelsrouten der Mainzer zu blockieren. Die Burg in Eltville wurde anschließend für 200 Jahre bevorzugte Residenz der Mainzer Erzbischöfe. Bis heute trägt die Stadt das Mainzer Rad im Wappen.
Als Balduin sich auch noch mit dem deutschen König Ludwig dem Bayern verbündete, der über die Stadt wegen der Zerstörungen die Reichsacht verhängte und dem Luxemburger außerdem erlaubte die Stadt Frankfurt zu befestigen gaben die Mainzer auf und suchten 1332 einen Vergleich mit Balduin und dem König. Der Trierer hatte sich durchgesetzt. Doch Heinrich III. von Virneburg, im Reich längst isoliert, beharrte weiter auf seinem Anspruch und konnte sich auch der päpstlichen Unterstützung sicher sein. Der Nachfolger Johannes XXII., Benedikt XII. (1335 - 1342) exkommunizierte schließlich den Trierer Erzbischof und Administrator von Mainz und mit ihm gleich das ganze Domkapitel. Außerdem verhängte er über das ganze Erzbistum das Interdikt.
Diese Maßnahmen ließen Balduin von Luxemburg zu einem Einlenken bereit werden. Er erklärte am 12. November 1336 seinen Verzicht auf den Heiligen Stuhl von Mainz. Die Kurie in Avignon zeigte sich damit zufrieden und wollte die Krise durch Gesandte endgültig beilegen. Deren offensichtlich zu herrisches Auftreten ließ den Konflikt jedoch aufflackern und führte zu einer antipäpstlichen Stimmung in Stadt und Erzbistum. In dieser Situation vollzog Heinrich III. von Virneburg eine politische Kehrtwende und leistete Ludwig dem Bayern am 29. Juni 1337 den Treueid. Um auch die Anerkennung des Mainzer Domkapitels zu erreichen musste der Erzbischof diesem jedoch hohe Zugeständnisse machen, was die Kapitulare zu den eigentlichen Gewinnern des Mainzer Bistumsstreites machte. Erzbischof Heinrich III. dagegen wurde wegen seines Seitenwechsels von Papst Benedikt XII. suspendiert und exkommuniziert, übte sein Amt jedoch nichts desto trotz weiter aus.
[Bearbeiten] Die Abspaltung der Suffraganbistümer Prag und Olmütz
Heinrch III. versuchte ab Februar 1338, im Streit zwischen Ludwig dem Bayern und dem Papst zu vermitteln. Alle Kompromissvorschläge wurden jedoch von der Kurie zurückgewiesen. Dies führte zu einer antikurialen Politik im Reich, die schließlich im Rhenser Kurverein vom 16. Juli 1338 gipfelte. Die Kurfürsten beschlossen, dass der gewählte König keiner päpstlichen Bestätigung bedürfe, um seine Rechte auszuüben. Dies setzte dem päpstlichen Hoheitsanpruch auf die Königskrone ein Ende und steigerte die Bedeutung des Kurfürstenkollegiums ganz erheblich, insbesondere den des Mainzer Kurfürsten, der bei der Wahl eine besondere Rolle innehatte. Er berief die Wahl ein und gab seine Stimme als erster ab. Ab 1356 gab er sie als letzter ab, so dass ihm bei Gleichstand die Entscheidung zukam. Das bedeutete aber auch, dass die Bedeutung des Krönungsaktes an sich an offizieller Bedeutung verlor, und somit den Einfluss des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten schwächte, der seit je her der größte Rivale der Mainzer Kurfürsten im Ringen um die politische Macht im Reich gewesen war. Dementsprechend zog sich der Kölner Erzbischof Walram auch alsbald aus dem Kurverein zurück.
Der Kurverein bedeutete auch eine Stärkung des weiterhin nicht päpstlich anerkannten König Ludwig und hätte zu stabilen Verhältnissen führen können, wenn Ludwig der Bayer nicht durch seine Hausmachtpolitik in einen Streit mit König Johann von Böhmen geraten wäre, der ein Sproß des Hauses Luxemburg-Böhmen war. Die Kurie um den neuen Papst Klemens VI. (1342 - 1352) sah darin eine Gelegenheit, den ungeliebten Ludwig doch noch zu stürzen und bauten den Sohn des böhmischen Königs, Karl von Mähren (1316 - 1378), zum Gegenkönig auf. Der Erzbischof von Trier, Balduin von Luxemburg, deutete dem Papst 1343 an, er wolle die Kurfürsten zu einer neuen Königswahl überzeugen. Heinrich III. von Virneburg blieb indes treuer Gefolgsmann des Bayern. Karl von Mähren ersuchte daher den Papst, im Fall seiner Krönig zum böhmischen König nicht durch den (zuständigen) Mainzer Erzbischof, sondern durch den Bischof von Prag gekrönt werden zu dürfen. Klemens VI. gewährte ihm dies zunächst als Ausnahmefall. Doch nachdem 1343 durch den Papst erneut Anklage gegen den 1338 exkommunizierten Erzbischof erhoben wurde, nutzte Karl diesen Streit geschickt aus, um die Bistümer Prag und Olmütz aus der Mainzer Kirchenprovinz zu lösen. Am 30. April 1344 erhob Klemens VI. Prag zum Erzbistum mit Olmütz als Suffraganbistum. Der Prager Erzbischof erhielt zudem das Krönungsvorrecht für die böhmischen Könige.
[Bearbeiten] Erneutes Schisma im Jahre 1346
Nachdem sich Heinrich III. auch nach der Abspaltung der östlichen Suffraganbistümer weiter einer erneuten Königswahl widersetzte, erklärte ihn der Papst am 7. April 1346 für abgesetzt und ernannte Gerlach von Nassau (1346 - 1371) zum neuen Erzbischof. Dieser wurde zwar vom Mainzer Domkapitel nicht akzeptiert, konnte aber dennoch die ihm zugedachte Aufgabe der Einberufung zur Königswahl erfüllen. Am 11. Juli 1346 trafen sich die Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier, Sachsen und Böhmen in Rhens und wählten Karl von Mähren, jetzt Karl IV., zum neuen König. Karl IV. sagte dem Gerlach von Nassau zwar seine Unterstützung zu, erfüllte dieses Versprechen jedoch nur ungenügend, weswegen sich Gerlach nicht gegen Heinrich III. von Virneburg durchsetzen konnte. Auch nach dessen Tod konnte er sich noch nicht als Herr im Erzbistum fühlen, da vor allem der mächtige Dompropst Kuno von Falkenstein gegen ihn opponierte. Erst 1354 kam zwischen den beiden ein Friedensvertrag zustande, was dem Nassauer endgültig das Erzbistum sicherte. Während seines Pontfikats hatte er als Reichspolitiker großen Anteil am Erlass der Goldenen Bulle (1356), die die Königswahl und die Rechte der nunmehr auf sieben festgelegten Zahl der Kurfürsten abschließend regelte. Danach blieb dem Mainzer Kurfürsten das Recht, zur Wahl einzuladen und diese zu leiten. Wahlort war Frankfurt am Main, das zum Erzbistum Mainz gehörte. Er wählte nun als letzter so dass ihm bei Stimmengleicheit die Entscheidung zukam. Zudem bestätigte das Reichsgesetz die Beschlüsse des Rhenser Kurvereins, wonach der mit Stimmenmehrheit Gewählte sofort seine Königsrechte ausüben durfte. Die Goldene Bulle bedeutete für Mainz eine äußerst starke Position im Verfassungsgefüge des Reiches, zudem die Goldene Bulle bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 in Kraft blieb.
[Bearbeiten] Das Erzbistum zur Zeit des großen abendländischen Schismas
Erzbischof Gerlach folgte 1371 Johann von Luxemburg-Ligny (1371 - 1373), dessen Pontifikat ohne jede Bedeutung blieb. Das Domkapitel wählte daraufhin Adolf I. von Nassau (1373 - 1390) zum neuen Erzbischof. Die notwendige Bestätigung der Wahl durch Papst Gregor XI. wurde jedoch von Kaiser Karl IV. aus politischen Gründen hintertrieben. Stattdessen erreichte der Kaiser, dass der Papst den Bamberger Bischof Ludwig von Meißen zum neuen Erzbischof berief. Dies wurde jedoch vom Domkapitel nicht hingenommen. Wieder war ein Schisma die Folge, in dessen Verlauf es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kandidaten um die Besitzungen des Erzstifts kam. Adolf I. behielt in den Kämpfen die Oberhand. Trotzdem blieb Ludwig von Meißen der von Papst und Kaiser anerkannte Erzbischof und nahm als solcher auch an Wahl und Krönung Wenzels zum König im Jahr 1376 teil. Bis 1378 änderte sich nichts an dieser Situation. Dann aber verschärfte sich die Situation. Im April des Jahres wählten die Kardinäle nämlich - nun wieder in Rom, das „Exil von Avignon“ hatte Gregor XI. 1376 beendet - Urban VI. (1378 - 1389) zum neuen Papst. Dessen Amtsführung ließ die Kardinäle aber bald von ihm abrücken. Sie erklärten die Wahl für ungültig und wählten am 20. September 1378 Robert von Genf, der als Klemens VII. (1378 - 1394) den Stuhl Petri bestieg. Die Folge dieser Doppelwahl war die Spaltung der gesamten abendländische Kirche. Auch die Auswirkungen auf das Mainzer Schisma waren enorm. Das Domkapitel hatte den Fall Urban VI. zur Prüfung vorgelegt. Dieser war den Domkapitularen zunächst zugeneigt und bestätigte Adolf I. als Erzbischof. Doch Wenzel, nach dem Tode Karls IV. am 29. November 1378 Herrscher des Reiches beharrte auf Ludwig von Meißen. Wenzel war der wichtigste Verbündete Urbans VI., daher nahm der Papst die Bestätigung Adolfs I. auf die Forderung des Königs zurück. Adolf I. und seine Verbündeten erkannten daraufhin Klemens VII. als rechtmäßigen Papst an, der die Chance, einen mächtigen Verbündete im Reich zu gewinnen gerne annahm und Adolf I. zum rechtmäßigen Inhaber des Heiligen Stuhls von Mainz erklärte. Doch eine nennenswerte Änderung der Situation trat nicht ein. Erst 1381 kam es zur Einigung zwischen König Wenzel und Adolf I. von Nassau. Der Nassauer anerkannte Urban VI. und wurde nun mit königlicher und päpstlicher Bestätigung Erzbischof von Mainz. Ludwig von Meißen wurde mit dem Erzbistum Magdeburg abgefunden. Damit war das letzte längere Schisma der Mainzer Kirche beendet.
Bis zu seinem Tod am 6. Februar 1390 regierte Adolf I. von Nassau nun unbestritten. Sein Pontifikat war vor allem von Bemühungen geprägt, in den unruhigen und unsicheren Zeiten Sicherheit und Frieden zu schaffen. Noch im selben Monat, am 27. Februar 1390, wählten die 28 Domkapitulare Konrad II. von Weinsberg (1390 - 1396) zum neuen Erzbischof. Den Ausschlag für seine Wahl gab die Tatsache, dass er in der Frage des Papst-Schismas auf der römischen Seite stehen würde. Er wurde dann auch von Papst Bonifaz IX. (1389 - 1404) sofort bestätigt. Konrad II. bemühte sich, den Landfrieden am Rhein und Umgebung zu halten und schloss 1392 ein Bündnis mit Worms, Speyer, und auch Frankfurt. Als wenig glücklich erwies sich die Unterstützung des Landgrafen von Hessen bei dessen Erhebung in den Reichsfürstenstand. Die Landgrafschaft Hessen war etliche Jahrhunderte in der mitteldeutschen Territorialpolitik der große Rivale der Mainzer Kurfürsten gewesen. Durch die Erhebung in den neuen Stand wurde es noch mächtiger und lief den Mainzern bald den Rang ab. Im Oktober 1395 beteiligte er sich am Kurfürstentreffen in Boppard, bei dem die vier rheinischen Kurfürsten die Wahl eines Gegenkönigs zum als zunehmend unwürdig empfundenen Wenzel erwogen. Der Erzbischof starb nach kurzem und ansonsten wenig bedeutendem Pontifikat am 20. Oktober 1396.
[Bearbeiten] Das 15. Jahrhundert
Die Nachfolge des Erzbischofs strebte Johann von Nassau-Wiesbaden-Idstein an, der schon 1390 Ansprüche angemeldet hatte. Er sicherte sich die Unterstützung des Pfalzgrafen Ruprecht II. (Pfalz) und der Mainzer Bürger, die seit der Verleihung der Freiheitsprivilegien 1244 beharrlich die Erweiterung ihrer Rechte verfolgten. Dennoch entschied das Domkapitel nicht zu seinen Gunsten, sondern wählte den Neffen des Kölner Erzbischofs, Jofrid von Leiningen, zum neuen Oberhirten. Gegen die Wahl legte Johann II. von Nassau aber Protest bei Papst Bonifaz IX. ein. Dieser gab dem Anliegen des Nassauers statt und ernannte ihn am 24. Januar 1397 zum neuen Erzbischof. Unterstützt von den sechs übrigen Kurfürsten konnte Johann II. seinen Anspruch sofort durchsetzen und das Erzbistum in Besitz nehmen. Schon vor der Amtszeit Johanns II. hatten die rheinischen Kurfürsten die Politik Wenzels argwöhnisch verfolgt; 1395 hatten sie bereits die Wahl eines Gegenkönigs erwogen. Hauptkritikpunkt war, dass Wenzel beabsichtigte, den Schwerpunkt des Reiches in Richtung Osten zu verlagern. Dies konnte nicht im Sinne der rheinischen Kurfürsten sein. Sie schlossen sich 1399 zum Kurverein zusammen und erklärten Wenzel am 20. August 1400 für abgesetzt. An seiner Stelle wählten sie einen Tag später in Rhens Ruprecht III. von der Pfalz (nun Ruprecht I.) zum neuen König. Obwohl er Anhänger der römischen Obödienz war - das abendländische Schisma dauerte noch immer an - zögerte Bonifaz IX. seine Anerkennung hinaus. Noch während dieser Zeit gerieten Johann II. und Ruprecht III. in Dissens. Dieser Streit wirkte sich in der Folge in der Kirchenpolitik aus. 1409 unternahmen nämlich Kardinäle beider Obödienzen einen Lösungsversuch zur Beilegung des Schismas. Sie beriefen das Konzil von Pisa ein, das sowohl den Papst in Avignon als auch den in Rom für abgesetzt erklärte und stattdessen Alexander V. (1409 - 1410) zum neuen Papst wählte. Eine Beilegung dieser Krise des Papstums und der abendländischen Kirche brachte die jedoch nicht: Statt zweier Obödienzen gab es nun deren drei. Weil Ruprecht fest zu Rom hielt, stellte sich Johann II. auf die Seite der Pisaner Obödienz, weswegen er von Papst Alexander zum „geborenen Legaten mit voller Machtbefugnis“ ernannt wurde, ein früher den Patriarchen des Ostens vorbehaltener Titel. Der für abgesetzt erklärte römische Papst Gregor XII. (1406 - 1415) erklärte die Anhänger des Pisaner Papstes Alexander für schismatisch und veranlasste König Ruprecht I., die Anhänger Alexanders durch romtreue Prälaten zu ersetzen. Als Nachfolger Johanns II. als Erzbischof von Mainz bestimmte Gregor VII. Matthäus von Krakau, den er zum Apostolischen Legaten ernannte. Einen Teil seiner Gewalt übertrug Matthäus sogleich auf den Bischof von Verden, der Johann II. 1410 für abgesetzt erklärte.
Weitaus gefährlicher für den Mainzer Erzbischof und Kurfürsten Johann war jedoch, dass der Landgraf von Hessen, Hermann II. (1376 - 1413) ebenfalls Anhänger Gregors VII. war. Hermann II. sah in der Auseinandersetzung um den rechtmäßig Papst seine Chance gekommen, den schon zwei Jahrhunderte andauernden Streit um die territoriale Vorherrschaft für das Haus Hessen zu entscheiden. Gregor VII. erlaubte Hermann II., Hessen aus dem Mainzer Jurisdiktionsbereich zu lösen in dem er ihm erlaubte, die kirchlichen Stellen in seinen Ländereien selbst zu besetzen. Zwar konnte Hermann keinen endgültigen Erfolg erzielen, der erste Schritt für eine Landeskirche war jedoch getan. Im 16. Jahrhundert erreichten die Hessen ihr Ziel.
Nach dem Tod König Ruprechts am 18. Mai 1410 kam es unter dem zerissenen Kurkollegium erneut zu einer Doppelwahl. Der Kandidat des Mainzer und des Kölner Kurfürsten starb jedoch kurz darauf, weswegen sie sich ebenfalls für den Kandidaten der Trierer und der Kurpfälzer, Sigismund ([[1411] - 1437) entschieden. Diesem gelang es, nach langwierigen Verhandlungen 1414 das Konzil von Konstanz einzuberufen. Auch Erzbischof Johann II. nahm an ihm teil. Das Konzil sollte das abendländische Schisma beenden. Die drei Päpste wurden schließlich abgesetzt und der Italiener Oddo di Calonna zum neuen Papst gewählt, der als Martin V. (1417 - 1431) den Thron bestieg.
Erzbischof Johann II. starb 1419. Zu seinen letzten Amtshandlungen gehörte die Abwicklung der einst berühmten und nun durch Zerstörungen und wirtschaftliche Notlagen schwer angeschlagenen Abtei St. Alban, aus der ein ritterliches Kollegiatstift wurde.
[Bearbeiten] Verlust der territorialen Vorherrschaft in Hessen und Gegensätze zwischen Bürgern und Klerus
In den Folgejahren war auch das Bistum von den Widerständen zwischen Klerus und aufstrebendem Bürgertum in der Bischofsstadt betroffen. Die Freie Stadt Mainz steuerte auf die finale Auseinandersetzung zu, an deren Ende die Niederlage des Bürgertums und das Ende der Freien Stadt stand. Johanns Nachfolger wurde bezeichnenderweise dann auch nicht in der Stadt, sondern auf der Burg Ehrenfels gewählt, wo sich das Domkapitel für Konrad III. von Dhaun (1419 - 1434) entschied. Konrad III. beteiligte sich zunächst nicht an dem von Martin V. ausgerufenen Kreuzzug gegen Wiclifiten und Hussiten, sondern kümmerte sich um die Stabilität des Reiches. Das ihm dafür 1422 verliehene Reichsvikariat musste er jedoch bald wieder niederlegen, um die Unterstützung der anderen geistlichen Kurfürsten nicht zu verlieren. Deren Rückendeckung brauchte er, weil sich erneut ein Krieg mit Hessen abzeichnete. 1425 brach der Krieg offen aus. Die Schlacht bei Großenenglis führte schließlich zum Frieden von Frankfurt, der am 6. Dezember 1427 geschlossen wurde. Er besiegelte der Ende der kurmainzischen Vorherrschaft in Hessen und führte zu einer Trennung von landesherrlicher und geistlicher Gewalt. Dies hatte später in der Reformation weitreichende Folgen.
Im andauernden Konflikt mit den Bürgern seiner Bischofsstadt ging Konrad III. zunächst vorsichtig vor. Er bestätigte den Bürgern ihre Privilegien, konnte damit die sozialen Unruhen in der Stadt aber nicht beenden, da nun auch unter den Bürgern selber gestrittenen wurde. Die unterprivilegierten Zünfte kämpften mit den Patriziern um mehr Einfluss bei der Verwatung der Stadt. Konrad III. schaffte 1430 einen Friedensschluss, nach dem allerdings die Konflikte zwischen den Bürgern und den Geistlichen so heftig ausbrachen, dass der Klerus 1433 die Stadt verließ. Die seelsogerliche Versorgung der Stadt kam damit zum Erliegen, Erzbischof Konrad III. verhängte außerdem die Exkommunikation über die Stadt. Kurz darauf starb er. Sein Nachfolger wurde Dietrich Schenk von Erbach (1434 - 1459), den die Domkapitulare in Bingen wählten. Seine Wahlkapitulation lässt erkennen, dass das Domkapitel nicht mehr wie in den Jahrzehnten zuvor immer weitergehende Rechte an der Leitung des Bistums und des Erzstifts beanspruchte. Seine Amtszeit, die ein Vierteljahrhunderte andauerte war vor allem von den Konflikten in seiner Bischofsstadt, den Fehden mit den Landgrafen von Hessen und kirchlichen Krisen geprägt. Die Geistlichen der Stadt hatten sich schon vor der Wahl an das Konzil von Basel gewandt, wo 1435 ein Kompromiss zwischen den Mainzer Bürgern und dem Klerus erreicht werden konnte. Das Konzil von Basel war ein Ergebnis des schon in Konstanz entstandenen Konziliarismus, dessen Ausgestaltungen schon bald zum Konflikt mit dem Papst führten, vor allem in Finanzfragen. Die Kurfürsten erklärten sich auf Veranlassung von Erzbischof Dietrich in dieser Frage für neutral, unterschrieben aber 1439 im Kapitelsaal des Mainzer Domstifts ein Dokument, in dem sie die Dekrete des Baseler Konzils annahmen. Diese „Mainzer Akzeptation“ akzeptierte jedoch auch päpstliche Finanzansprüche.
Doch Papst Eugen IV. erhob bald neue Finanzansprüche, die zu neuen Konflikten führten, auch zwischen Erzbischof Dietrich und dem Mainzer Domkapitel, das diese Ansprüche ablehnte. Dazu kamen Unruhen im Reich, wo die großen Reichsstädte um eine Vormachtstellung rangen. Diese Konflikte führten zu Reformforderungen sowohl im Reich als auch in der Kirche, die jedoch von König Friedrich III. und Papst Eugen IV. entschieden abgelehnt wurden. Zwar machte der Papst den Fürsten 1447 einige Zugeständnisse, doch starb er schon kurz darauf. Die Fürsten wollten seinen Nachfolger, Nikolaus V. (1447 - 1455) nur anerkennen, falls dieser die von Eugen gemachten Zugeständnisse akzeptiere. Doch das zu diesem Zweck abgeschlossene Wiener Konkordat brachte aber in Wirklichkeit eine Abschwächung der Zugeständnisse. Dies brachte in der Folgezeit weitere Unruhen mit sich und die Forderung nach einer umfassenden Reform der Kirche, erstmals erhoben auf einer 1451 in Mainz tagenden Provinzialsynode. 1455 wurde auf der Provinzialsynode von Aschaffenburg sogar der Ruf nach einem Nationalkonzil laut. Erzbischof Dietrich wirkte mäßigend auf diese politischen Bestrebungen ein und ging Schärfen aus dem Weg. Sein Nachfolger aber sollte diese politische Linie nicht fortsetzen.
[Bearbeiten] Die Mainzer Stiftsfehde
[Bearbeiten] Das Erzbistum im Mittelalter
Bonifatius' Nachfolger Lullus bemühte sich sofort nach der Ernennung, das Bistum zum Erzbistum aufsteigen zu lassen. Diese Bemühungen waren nach anfänglichen Fehlschlägen von Erfolg gekrönt, als das Bistum um 780/82 durch den Papst zum Erzbistum erhoben wurde. Lullus und seine Nachfolger erreichten, dass viele neu gegründete Bistümer in die Kirchenprovinz Mainz eingegliedert wurden. Das Ergebnis dieser Politik war die größte Kirchenprovinz nördlich der Alpen. Der Metropolitanverband des Erzbistums umfasste schließlich die Bistümer Worms, Speyer, Straßburg, Würzburg, Eichstätt, Augsburg, Paderborn, Halverstadt, Hildesheim, Verden, Havelberg (948 - 986, danach Erzbistum Magdeburg), Brandenburg (948 - 986, danach Erzbistum Magdeburg), Olmütz und Prag (Olmütz und Prag schieden 1344 aus dem Metropolitanverband aus, Prag wurde Erzbistum mit Olmütz als Suffraganbistum). Im 18. Jahrhundert kamen die neuen Bistümer Fulda (ab 1755) und Corvey (ab 1794) hinzu.
Von besonderer Bedeutung ist das Wirken von Erzbischof Willigis anzusehen, unter dessen Ägide der Mainzer Dom erbaut wurde und die Bedeutung des Mainzer Erzbischofsstuhls durch die dauernde Verbindung mit der Erzkanzlerwürde erheblich aufgewertet wurde. Der Erzbischof von Mainz war von da ab Erzkanzler des Reiches und einer der sieben Kurfürsten, die den König wählten (siehe Kurmainz). Die Goldene Bulle von 1356 bestimmte, dass der Erzbischof von Mainz seine Stimme als letzter abzugeben hatte, so dass ihm bei Stimmengleichheit die Entscheidung zukam.
Schon vor der Zeit des Willigis nämlich 955 wurde der Mainzer Erzbischof in einigen Quellen als Bischof des Heiligen Stuhles von Mainz bezeichnet. Siegfried II. von Eppstein (1200-1230) führte schließlich die Bezeichnung "Sigfridus Dei gratia sanctae Maguntinae sedis archiepiscopus" (Siegfried, von Gottes Gnaden Erzbischof des Heiligen Stuhles von Mainz) im Wappen. Viele Wappen der nachfolgenden Erzbischöfe zeigten ähnliche Formulierungen. Mainz selbst wurde ab dem Mittelalter als "Goldenes Mainz, der römischen Kirche besondere Tochter" ("Aurea Moguntia - Romane Cicle - Specialis filia") bezeichnet. Der Erzbischof betrachtete sich als zweiten Mann neben dem Papst.
Im Spätmittelalter setzte eine wechselvolle Geschichte ein. 1344 wurden die Suffranganbistümer Olmütz und Prag zugunsten der neu gegründeten Erzbistums Prag abgespalten.
[Bearbeiten] Neuzeit
1514 wurde Albrecht von Brandenburg Erzbischof, der außerdem auch noch die Erzbischofwürde von Magdeburg innehatte und Administrator von Halberstadt war. Eine derartige Ämterfülle kostete den Erzbischof eine Menge Geld, beschafft wurde dies vor allem mit Ablassbriefen, die im Wesentlichen durch den Ablassprediger der Mainzer Kirchenprovinz Johann Tetzel verkauft wurden. Tetzel und sein Handel wurde kurze Zeit später, nämlich 1517 mitursächlich für die Reformbewegung Martin Luthers. Die Reformation fand in Mainz besonders schnell großen Anklang, was auch durch den von Johannes Gutenberg erfundenen Buchdruck begünstigt wurde. Schriften konnten so schnell in großer Auflage hergestellt werden. Doch das Mainzer Metropolitankapitel wählte als Nachfolger Albrechts 1545 den katholischen Sebastian von Heusenstamm zum neuen Erzbischof. Das Erzbistum blieb so katholisch.
In der Barockzeit begann im Bistum vor allem zur Amtszeit des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn (1647-1673) eine Phase der Konsolidierung nach den Wirren des Dreißigjährigen Kriegs, der sich eine neue Blütezeit von Erzbistums und Stadt anschloß. Außerdem war der Erzbischof auch maßgeblich am Westfälischen Friendensschluss beteiligt. Für die neue Blütezeit des Katholizismus ist auch der indirekte Nachfolger des Erzbistums aus der gleichen Familie, Lothar Franz von Schönborn, maßgeblich verantwortlich.
[Bearbeiten] Die Auswirkungen der Französischen Revolution auf das Erzbistum
Nach der Französischen Revolution wurde das Erzbistum Mainz/Kurmainz säkularisiert. Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 beschloss die Übertragung der Würden des Erzbistums auf die Kirche von Regensburg. Am 01. Mai 1805 bestätigte Papst Pius VII. die Translation. Die seit 782 bestehende Kirchenprovinz hatte damit aufgehört zu existieren. Im Wiener Kongress 1815 wurden zwar die Gebietsabtretungen des Reiches an Frankreich zurückgenommen, das Erzbistum Mainz wurde jedoch nicht wiedererrichtet sondern als Suffraganbistum der neugegründeten Oberrheinischen Kirchenprovinz mit Metropolitansitz in Freiburg (siehe: Erzbistum Freiburg) zugeschlagen, zu dem es noch heute gehört. Die 1821 gezogenen Mainzer Kirchengrenzen decken sich bis heute mit dem Gebiet des ehemaligen Großherzogtums Hessen-Darmstadt. Daher ist auch heute noch die württembergische Stadt Bad Wimpfen, ehemals Exklave des Großherzogtums Hessen-Darmstadt, Teil der Diözese Mainz.
[Bearbeiten] Neubeginn: Das Bistum Mainz
Maßgeblich für die Erneuerung des Bistums war nach dem Untergang der alten Erzdiözese der neue (von Napoleon eingesetzte) Bischof Joseph Ludwig Colmar, der auch den Dom vor dem Abriss bewahrte.
Im späten 19. Jh. errang der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler in der Sozialdebatte der katholischen Kirche (Sozialenzyklika Leos XIII.) eine überdiözesane Bedeutung.
Der später zum Kardinal ernannte Bischof Hermann Volk nahm am Zweiten Vatikanischen Konzil teil, wo er sich entscheidend einbringen konnte.
Die seit Jahren rückläufigen Kirchensteuereinnahmen, Katholikenzahlen und Priesterweihen werden in Zukunft dazu zwingen, nicht nur Pfarreien auf Basis eines neuen Seelsorgekonzepts zu fusionieren, sondern auch Kirchen zu schließen (Siehe auch: Kirchensterben). Problematisch wird hierbei die künftige Nutzung der dann ehemaligen Kirchengebäude sein.