Mandatar
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Als Mandatar werden in Österreich die gewählten Abgeordneten des Nationalrats, der Landtage und der Kommunalparlamente bezeichnet. Die Mandatare haben ihren Auftrag (= Mandat) von den Wählern erhalten.
Mandatar bezeichnet auch allgemein jede Person oder Institution, die ein Mandat annimmt bzw. wahrnimmt.