Münchner Magistrat
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Dem Münchner Magistrat oblag bis 1919 die Stadtverwaltung Münchens. Ihm standen zwei Bürgermeister vor. Von 1810 bis 1818 gab es einen Munizipalrat nach dem Vorbild der französischen Republik.
Neben dem Münchner Magistrat als 1. Kammer gab es als 2. Kammer die Gemeindebevollmächtigten. Diese beiden Kammern wurden 1919 zum Münchner Stadtrat vereinigt.
[Bearbeiten] Geschichte
- Der Münchner Magistrat erlässt 1447 ein Bier-Reinheitsgebot.
- 1810 wird die magistratische Verfassung aufgehoben.
- Nach Erlass eines neuen Gemeindeedikts 1818 tritt der Münchner Magistrat wieder zusammen.
- Der Münchner Magistrat beschließt 1845 die Einrichtung einer Stadtchronik.
- Seit 1848 sind die Sitzungen des Münchner Magistrats öffentlich.
- 1907 erhält der Münchner Magistrat die musikalische Volksbibliothek zum Geschenk.