Ligatur (Chirurgie)
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Unter einer Ligatur (v. lat.: ligare = binden, verbinden; ligatur = es wird gebunden) versteht man in der Chirurgie das Unterbinden eines Hohlorganes mit einem chirurgischen Faden, zum Beispiel eines Blutgefäßes. Die Ligatur dient damit zur Blutstillung bei Operationen.
Spezialformen der Ligatur werden zum Beispiel zur Behandlung von Hämorrhoiden-Beschwerden oder als Notfallmaßnahme bei lebensgefährlichen Blutungen von Ösophagusvarizen eingesetzt (Gummibandligatur).
Der Vorteil der Ligatur gegenüber dem Elektrokauter liegt in der Zuverlässigkeit, dass das Gefäß sicher mechanisch verschlossen wird. Mit dem Kauter koagulierte/kauterisierte Gefäße können dagegen durch den Brandschaden in der Nachbarzone undicht werden und beginnen wieder zu bluten.
Bis ins 16. Jahrhundert verbluteten viele Menschen bei Amputationen, erst durch die Methode der Ligatur ging die Sterblichkeit dabei zurück.