Landesarbeitsgericht Hamm
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Das Landesarbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und neben dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und dem Landesarbeitsgericht Köln eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das LAG Hamm hat seinen Sitz in Hamm. In dem rund 20.000 km² großen Gerichtsbezirk mit 231 Gemeinden und neun kreisfreien Städten leben rund 8,5 Millionen Menschen.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Seit 1978 ist das Gericht im Neubau Marker Allee 94 untergebracht.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Landesarbeitsgericht Hamm wurde 1946 errichtet.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Wie jedem Landesarbeitsgericht ist dem LAG Hamm nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Detmold, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Iserlohn, Minden, Münster, Paderborn, Rheine und Siegen.
[Bearbeiten] Leitung
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamm ist Kristina Göhle-Sander.