Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist auf Ebene des Landes Baden-Württemberg die oberste Instanz in Fragen des Arbeitsrechts.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Stuttgart; Kammern existieren in Mannheim und Freiburg im Breisgau.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das Gericht hat seinen Sitz im Gebäude Rosenbergstraße 16, 70174 Stuttgart im Stadtbezirk Stuttgart-West.
[Bearbeiten] Geschichte
Bis zum Jahr 2003 lag die Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg beim Sozialministerium, seitdem ist das Justizministerium zuständig.
[Bearbeiten] Aufgaben und Funktion
Das Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem LAG Stuttgart ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind insgesamt 18 Arbeitsgerichte.