Kämmerei
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Als Kämmerei bezeichnet man in Deutschland die Abteilung einer öffentlichen Verwaltung, die sich um die finanziellen Angelegenheiten einer Stadt, Gemeinde etc. kümmert und den Haushaltsplan aufstellt. Des Weiteren sind oft auch die Liegenschaftsabteilung und auch die Steuerabteilung (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) angegliedert. Der Leiter einer Kämmerei wird als Kämmerer oder Stadtkämmerer bezeichnet.
Siehe auch: Kameralistik