Julius von Staudinger
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Julius von Staudinger (* 1836 in Ansbach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist. Er war königlicher Geheimer Rat und Senatspräsident am OLG München.
Bekannt ist Julius von Staudinger als Begründer eines Großkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die erste Auflage in sechs Bänden erschien von 1898 bis 1903; von Staudinger konnte die Fertigstellung also nicht miterleben. Dennoch erscheint „Der Staudinger“ bis heute unter seinem Namen. Er gilt als einer der renommiertesten BGB-Kommentare.
[Bearbeiten] Werke
- Das Gesetz vom 10. November 1861, die Einführung des Strafgesetzbuches und Polizeistrafgesetzbuches für das Königreich Bayern betreffend. Beck. Nördlingen 1862.
- Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich nach den Gesetzen vom 15. Mai 1871 u. 26. Febr. 1876. Beck. Nördlingen 1876.
- Strafprozessordnung für das Deutsche Reich vom 1. Februar 1877. Beck. Nördlingen 1877.
- Sammlung von Staatsverträgen des Deutschen Reichs über Gegenstände der Rechtspflege. Beck. Nördlingen 1882.
- Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz. 6 Bände. J. Schweitzer Verlag. München 1898–1903.
- Vorträge aus dem Gebiete des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Verwaltungsbeamte. J. Schweitzer Verlag. München 1900.
[Bearbeiten] Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Staudinger, Julius von |
KURZBESCHREIBUNG | Jurist |
GEBURTSDATUM | 1836 |
STERBEDATUM | 1. Januar 1902 |