Indult
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Indult (spätlat. indultum - Nachsicht haben, Gnade) ist
- im Völkerrecht das Recht, das Schiffe aus dem Feindesland haben, innerhalb einer gewissen Frist den Hafen unbehelligt zu verlassen.
- Im katholischen Kirchenrecht bedeutet Indult die vorübergehende Befreiung vom Gesetz. Zum Beispiel muss das Lesen der Messe im tridentinischen Ritus, dem überlieferten Ritus auf Latein, vom zuständigen Bischof mittels Indult erlaubt werden. Auch Teufelsaustreibungen müssen mittels Indult beim Bischof erbeten werden.
- Man verwendete Indult auch früher statt der Bezeichnung Stundung, also Zahlungsaufschub.
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