Grundordnung des Kirchenjahres
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Die Grundordnung des Kirchenjahres ist die amtliche Beschreibung und Erklärung des Liturgischen Jahres der katholischen Kirche des Römischen Ritus.
Das Dokument wurde im Zuge der Liturgiereform des 2. Vatikanums erarbeitet und durch Papst Paul VI. 1969 promulgiert.
Seine wichtigsten Themen sind:
- der Liturgische Tag.
- Nach liturgischer Zeitrechnung beginnt und endet der Tag (gleich dem bürgerlichen) gewöhnlich um Mitternacht. Allein der Sonntag und die Hochfeste beginnen bereits am Abend des Vortages.
- Der Sonntag, der erste (und achte, nicht siebte) Tag jeder Woche, ist der „Urfeiertag“ der Kirche, die an ihm die Auferstehung des Gekreuzigten Jesus Christus feiert. Daher dürfen der Sonntagsfeier nur Hochfeste und Christusfeste vorgezogen werden. Die Sonntage im Advent, in der Österlichen Bußzeit (Fastenzeit) und der fünfzigtägigen Osterzeit haben jedoch immer Vorrang und weichen keinem Fest.
- Bestimmte Tage haben einen besonderen Rang: die Hochfeste, Feste und Gedenktage.
- Gewisse Wochentage besitzen Vorrechte. Der Aschermittwoch und die Wochentage von Karmontag bis Gründonnerstag gehen allen anderen Feiern vor. Die Adventstage 17. bis 24. Dezember und alle Wochentage der Fastenzeit lassen jeden Gedenktag in den Hintergrund treten.
- der Liturgische Jahreskreis (Kirchenjahr).
- der Österliche Dreitag (triduum paschale) ist die Mitte des Liturgischen Jahres. Er beginnt mit der Abendmahlsmesse am Gründonnerstag und schließt mit der Vesper am Ostersonntag. Seine Mitte ist die Feier der Osternacht. In ihr erwartet die Kirche wachehaltend die Auferstehung des Herrn und feiert diese mit den Sakramenten Taufe, Firmung und Eucharistie. Am Karfreitag und, soweit möglich, am Karsamstag wird das Osterfasten gehalten.
- die fünfzig Tage der Osterzeit werden als ein einziger großer Festtag begangen. Sie enden mit dem Pfingstsonntag. Die ersten acht Tage (bis zum sog. Weißen Sonntag) haben je einzelnen den Rang von Hochfesten des Herrn (also wie z. B. Weihnachten).
- die vierzigtägige Österliche Bußzeit (Fastenzeit) dient ganz der Vorbereitung auf die Feier von Ostern. Mit dem 6. Sonntag der Fastenzeit, dem „Palm- und Passionssonntag“, beginnt die Heilige Woche. Am Morgen des Gründonnerstages (oder einem früheren osternahen Tag) werden die heiligen Öle (Katechumenenöl, Krankenöl) gesegnet und das Chrisam geheiligt.
- die Weihnachtszeit dauert vom Vorabend des 25. Dezember (Weihnachten) bis zum Sonntag nach dem 6. Januar. In dieser Zeitspanne feiert die Kirche das Gedächtnis der Geburt Jesu Christi (25. Dezember) und der ersten Gelegenheiten seines Offenbarwerdens unter den Menschen, z. B. vor den jüdischen Hirten, als Mitglied einer Menschenfamilie (Heilige Familie), vor den heidnischen Sterndeutern (Erscheinung des Herrn), bei seiner Taufe am Jordan (Taufe des Herrn).
- die Adventszeit bereitet vor auf das Gedächtnis des ersten Kommens Christi zu den Menschen (Weihnachten) und soll zugleich die Hoffnung auf sein zweites Kommen am Ende der Zeiten wecken und stärken. Ihr Beginn ist der Sonntag, der auf den 30. November fällt oder diesem Datum am nächsten kommt. Die Tage 17. bis 24. Dezember dienen der speziellen Vorbereitung auf das Hochfest der Geburt des Herrn (25. Dezember).
Siehe auch: Allgemeiner Römischer Kalender und Kirchenjahr.