Großkammerherr von Frankreich
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Der Großkammerherr von Frankreich (frz. Grand chambellan de France) war eines der ältesten Großkronämter des monarchischen Frankreichs im Mittelalter. Während des 16. Jahrhunderts übernahm es die zusätzlichen Funktionen des aufgehobenen Amtes des Großkämmerers von Frankreich (Grand chambrier de France) und war im Ancien Régime eines der mächtigsten Ämter. Es war ebenfalls ein Kronamt, dessen Amtsinhaber bei Amtseinführung einen erblichen Adelstitel ersten Grades (Adelung durch ein Staatsamt) erhielt.
Der Großkammerherr hatte zunächst die Oberaufsicht über die königlichen Gemächer (Schlafgemach und Garderobe des Monarchen). Er hatte uneingeschränkten und dauernden Zugang zum König und war Vertrauter der königlichen Räte. Mit der Übernahme der zusätzlichen Funktionen des Großkämmereramtes unterschrieb er wichtige Urkunden und Briefe des Königs und war Bewahrer des Geheimen Staatssiegels (Siegelbewahrer von Frankreich (Garde des sceaux de France)) und des Kammersiegels. Er war Richter innerhalb der von den Pairs von Frankreich gestellten Gerichtsversammlungen und saß zu Füßen des Königs, wenn ein Bett der Justiz einberufen wurde. Beim Empfang der Botschafter oblag ihm der zweithöchste Rang. Er war persönlicher Kammerdiener des Königs und servierte ihm persönlich an der königlichen Tafel. Als Zeichen seines Amtes trug er einen goldenen Schlüssel. Sein Wappen wies als Insignie der Großkammerherrenwürde zwei Schlüssel in Gold auf. Eine besondere Rolle kam ihm bei der Begehung des Krönungstages zu, an dem er den Empfang der Pairs von Frankreich in den Gemächern des Königs zelebrierte.
Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war das Amt zunächst von Angehörigen der Familie Orléans-Longueville bekleidet, bis 1664 durch den Herzog von Guise und später bis zur Französischen Revolution durch ein Mitglied der Familie La Tour d'Auvergne-Bouillon. Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord war in der Zeit der Restauration der letzte dieses Amtes.