Gesetzblatt
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Als Gesetzblatt wird eine in unregelmäßigen, zeitnahen Abständen erscheinende Publikation bezeichnet, die allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert ausgewiesene Berichtigungen ausgewiesen werden.
In Deutschland erscheint für die gesetzgeberische Tätigkeit auf der Bundesebene das Bundesgesetzblatt. Auf Landesebene ist dies in der Regel das Gesetz- und Verordnungsblatt des jeweiligen Landes, beispielsweise das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
In Österreich heißt das Veröffentlichungsorgan ebenfalls Bundesgesetzblatt.
In der Schweiz wird das Bundesblatt herausgegeben. Wöchentlich dazu erscheint die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS).
Die Europäischen Gemeinschaften - die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne - verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.
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