ERP-Sondervermögen
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Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program. Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshall-Plans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern.
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[Bearbeiten] Historischer Hintergrund
1949 kam es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zu einem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit, das am 1. Februar 1950 in Kraft trat. Bei diesem Abkommen handelte es sich um einen Staatsvertrag, den die Bundesrepublik erstmals als gleichberechtigter Vertragspartner unterzeichnete. Das Abkommen bestimmte die Verwaltung einer Summe von damals 6 Mrd. DM als sogenanntes Sondervermögen. Dieses sollten Unternehmen zum Aufbau der Wirtschaft erhalten. Es handelte sich hierbei um revolvierende Kredite. Dies sind Geldmittel, die nach ihrer Rückzahlung wieder neu vergeben werden können, womit der Wirtschaft immer wieder neue Mittel zufließen. Nach dem Schuldenerlass von Seiten der USA 1953 musste die Bundesrepublik nur einen geringen Teil des bewilligten Kredites zurückzahlen, was bis 1966 erfolgt war.
[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlage und Verwaltung
Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953. In § 2 dieses Gesetzes ist dessen Verwendung geregelt; es dient "dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft".
Das ERP-Sondervermögen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt aufgrund vorgelegter Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
[Bearbeiten] Einsatz des ERP-Sondervermögens
Das ERP-Sondervermögen wird heute neben der Wirtschaftsförderung in Deutschland auch in der deutschen Entwicklungshilfe eingesetzt. Anfang der 60er Jahre wurde das Sondervermögen zur Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen verwendet. Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) sollten mit diesen subventionierten Förderkrediten deren Eigenkapitalausstattung fördern. Bis zu 75% des Beteiligungsbetrags konnten aus dem ERP-Sondervermögen in Anspruch genommen werden und bis zu 70% des Verlustrisikos dabei abgedeckt werden. Diese Beteiligungsgesellschaften stellten Vorläufer der Private-Equity-Gesellschaften in Deutschland dar. In den 1990er Jahren wurde es vorrangig zur Förderung des ostdeutschen Mittelstandes verwendet.
[Bearbeiten] Politische Bedeutung des ERP-Sondervermögens
Immer wieder gibt es Berichte in Medien, wonach die Auflösung des ERP-Sondervermögens zur Sanierung des Staatshaushaltes geplant sei. Dies wurde jedoch stets durch die jeweilige Regierungsopposition erfolgreich verhindert.
siehe auch: ERP-Fond für gleichen Sachverhalt in Österreich.
[Bearbeiten] Weblinks
- Informationen des BMWi
- Definition der Bundeszentrale für politische Bildung zum ERP-Sondervermögen
- Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (html) (pdf)