Erbamt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Erbamt war im Römisch-Deutschen Reich ein Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten.
Zuletzt hatten folgende Familien die Ämter inne:
- Erbmarschallamt: die Grafen von Pappenheim
- Erbkämmereramt: die Fürsten zu Hohenzollern
- Erbschatzmeisteramt: die Grafen zu Sinzendorf
- Erbschenkamt: die Grafen zu Limpurg
- Erbtruchsessenamt: die Grafen Truchsess zu Waldburg
Diese Familien führten auch das Symbol ihres Amtes im Wappen.
Bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs hatten Vertreter dieser Familien in Stellvertretung der Kurfürsten die Insignien zu tragen und vor bzw. beim anschließenden Krönungsmahl symbolische Handlungen zu setzen:
- Der Erbmarschall trug das Reichsschwert und ritt beim Krönungsmahl mit seinem Pferd in einen aufgeschütteten Haferhaufen, der dem Pferd bis zum Bauch reichen musste.
- Der Erbkämmerer trug das Reichszepter und reichte beim Krönungsmahl dem Kaiser einen Krug mit Wasser und ein Tuch zum Hände waschen.
- Der Erbmundschenk brachte dem Kaiser einen silbernen Becher mit Wein.
- Der Erbtruchsess trug den Reichsapfel und schnitt beim Krönungsmahl eine Scheibe von einem auf dem Platz vor dem Römer in Frankfurt gebratenen Ochsen ab und überreichte sie dem Kaiser.
- 1658 zur Krönung Leopolds I. versah erstmals der Erbschatzmeister sein Amt, indem er Gedenkmünzen ins Volk warf. Er trug bei der Krönung dann die Reichskrone
Nach diesen Zeremonien wurden Hafer, Wein und Ochse dem Volk gegeben, was regelmäßig zu Tumulten führte.
Neben diesen Reichserbämtern bestanden aber auch Erbämter der einzelnen Reichsfürsten. Schon Kaiser Konrad II. hatte den Reichsfürsten das Recht erteilt, nach dem Muster der Reichserzämter Hofämter zu errichten. Diese Hofämter, nachmals beträchtlich vermehrt und teilweise mit einträglichen Pfründen ausgestattet, wurden ebenfalls in gewissen Familien erblich. Sie waren als angenehme Sinekuren gesucht. Mit der Auflösung des Reiches hörten auch dessen Erbämter auf; diejenigen in den einzelnen Ländern blieben zum Teil erhalten, neue Erblandeshofämter kamen hinzu. Ihre Errichtung war Sache des Landesherrn, ihre Inhaber hatten bei besonders feierlichen Gelegenheiten nach den Zeremonialvorschriften (wir würden heute sagen: nach dem Protokoll) bestimmte Ehrendienste zu leisten.
In Österreich gab es in den zum früheren Deutschen Bund gehörenden Ländern zahlreiche Erbhofämter.
Auch in Preußen sind in den verschiedenen Landesteilen vielfach Erblandeshofämter geschaffen worden. So bestanden in Ostpreußen vier solcher Ämter:
- der Landhofmeister
- der Oberburggraf
- der Kanzler und
- der Obermarschall.