Chefarzt
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Ein Chefarzt ist ein Arzt in verantwortlich leitender Funktion, in der Regel in einem Krankenhaus.
Die Bezeichnung ist nicht auf Krankenhäuser begrenzt, so dass gelegentlich auch leitende Ärzte anderer Einrichtungen wie Sanatorien, Labore usw. als Chefarzt bezeichnet werden. In manchen Bundesländern (etwa Hamburg) wird offiziell die Bezeichnung Leitender Arzt geführt, der dem Chefarzt entspricht. Innerhalb der jeweiligen Institution trägt der Chefarzt typischerweise eine umfassende Verantwortung für einen medizinisch abgrenzbaren Teilbereich, z. B. eine Abteilung. Er ist in der Regel Facharzt des entsprechenden Gebietes. Neben der medizinischen Verantwortung hat der Chefarzt zumeist eine disziplinare Verantwortung mindestens für die Ärzte, oft auch für Psychologen, Sozialarbeiter, Ergo- und Physiotherapeuten, und die ökonomische Verantwortung für die Ertragslage der Abteilung. Mehrere Abteilungen von großen Kliniken können auch zusammengeführt werden; wenn jede der Abteilungen einen Chefarzt hat, führt der Leiter einer solchen Gruppe von Kliniken, der meist selbst einer der Chefärzte ist, die Bezeichnung Ärztlicher Direktor. An Universitätskliniken ist die Habilitation Voraussetzung für die Berufung zum Chefarzt oder Leitenden Arzt der Abteilung; mehrere Abteilungen, die von Chefärzten oder Leitenden Oberärzten geführt werden, sind dann eine (Universitäts-)klinik, die von einem Direktor geführt wird.
Im Krankenhaus trägt der Chefarzt die Verantwortung für die medizinischen und strukturellen Abläufe in seiner Abteilung. Er überwacht die Tätigkeit der Oberärzte, die unter seiner Verantwortung arbeiten, und leitet mit ihnen gemeinsam die in Weiterbildung befindlichen Assistenzärzte bei ihrer Arbeit an. Im Rahmen einer stattfindenden Chefarztvisite besucht er die Patienten einer Station und berät deren Ober- oder Stationsärzte über die bisherige und zukünftige Diagnostik und Therapie. In kleineren Kliniken und Krankenhäusern nimmt er am fachärztlichen „Hintergrunddienst“ teil, indem er sich nachts und am Wochenende für die Klinik zusätzlich zu den dort im „Bereitschaftsdienst“ tätigen Ärzten zur Beratung und Mithilfe bereit hält.
Chefärzte haben in Krankenhäusern zumeist speziell verhandelte Arbeitsverträge, die ihnen weitgehende Freiheiten bezüglich der Arbeitseinteilung und die private Liquidation (private Abrechnung von Leistungen der privaten Krankenversicherung) einräumen. In der Regel sind nur Chefärzte (und leitende Oberärzte) berechtigt, Privatpatienten im Krankenhaus zu behandeln. Dennoch gehört es zu den vertraglichen Dienstpflichten fast jedes Chefarztes in einem Krankenhaus, in dem Kassenpatienten behandelt werden, auf Wunsch des Kassenpatienten bei diesem eine Einzelvisite und / oder Beratung durchzuführen oder mit den Stations- und Oberärzten den Fall des Patienten einzeln zu besprechen. Die tägliche Behandlung und die regelmäßigen Visiten darf der Chefarzt aber an andere Ärzte delegieren - der Kassenpatient hat im Krankenhaus keine freie Arztwahl.