Aufklärungsquote
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Die Aufklärungsquote (AQ) ist das prozentuale Verhältnis der aufgeklärten Fälle (hinsichtlich der Täterschaft) zu den polizeilich registrierten ("bekannt gewordenen") Fällen (also Straftaten) in einem Berichtszeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt. Aufgeklärt heißt dabei, es wurde ein Tatverdächtiger - mit hinreichendem Tatverdacht - ermittelt. Durchaus möglich sind durch die polizeiliche Erfassung (von Fällen des Vorjahres) Aufklärungsquoten oberhalb von 100%. Die Aufklärungsquote wird anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ermittelt, beruht also allein auf der polizeilichen Einschätzung, ob es zu einer Aufklärung der Straftat gekommen ist, unbeschadet der Frage, ob der von der Polizei ermittelte Tatverdächtige von der Justiz später überhaupt angeklagt oder gar verurteilt wird. Auch berücksichtigt sie keinerlei Dunkelziffer. Sie fällt aus diesem Grunde unrealistisch hoch aus und dient in erster Linie nicht seriösen kriminologischen Betrachtungen, sondern der politischen Argumentation.
Delikte mit hohen Aufklärungsquoten sind so genannte Kontrolldelikte, die aber über ein großes Dunkelfeld (Dunkelziffer) verfügen.
Hohe Aufklärungsquoten (2004):
- Mord 96,46%, Totschlag 95,91%
- gefährliche / schwere Körperverletzung 84,23%
- einfache Körperverletzung 90,86%
- Geiselnahme 92,42%
- Freiheitsberaubung 90,59%
- Bedrohung 91,15%
- Ladendiebstahl 94,25%
- Betrugsdelikte, wie z.B. Beförderungserschleichung, 81,39%
- Veruntreuungen 98,73%
- Urkundenfälschung 90,44%
- Erpressung 84,04%
- Beleidigung 90,71%
- Straftaten gegen das Ausländergesetz pp. 98,32%
- Rauschgiftdelikte 94,86%
Niederige Aufklärungsquoten (2004):
- Sachbeschädigung 26,57%
- Wohnungseinbruchsdiebstahl 19,51%
- Taschendiebstahl 4,94%
- Brandstiftung 48,91%
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland
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