Arbeiter- und Bauerninspektion
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Die Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI) wurde in der DDR 14. Mai 1963 mit einem SED- und Ministerratsbeschluss eingeführt. Eine vergleichbare Organisation diente bereits seit mehreren Jahrzehnten in der UdSSR zur Kontrolle von Industrie und Landwirtschaft.
Durch die ABI sollte die Erfüllung des Wirtschaftsplanes sichergestellt werden, indem eine genaue Kontrolle der Befolgung von SED-Beschlüssen, der Einhaltung von Produktionsplänen, der Vermeidung von Bürokratismus und der Vervollkommnung von Organisation und Leitung stattfand. Das System baute auf rund 280 000 ehrenamtlichen ABI-Mitarbeitern in Genossenschaften, Betrieben und Kombinaten, Ministerien und Verwaltungen auf. Sie kontrollierten ihre Mitarbeiter und waren befugt, Weisungen zu erteilen und sogar Disziplinarmaßnahmen anzuordnen, ihre tatsächlichen Einflussmöglichkeiten waren jedoch eher gering.
Vorsitzende des Komitees der ABI, Mitglied im Ministerrat der DDR, waren:
Die staatlichen und parteipolitischen Organisationen wie Polizei, Justiz, Stasi und die Parteiapparate unterstanden keiner Kontrolle durch die ABI.