Amtsgericht München
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Das Amtsgericht München, ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist das einzige Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts München I und zugleich das größte Gericht Bayerns.
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[Bearbeiten] Gerichtsbezirk und Zuständigkeit
Der ca. 977 km² große Gerichtsbezirk des Amtsgerichts München umfasst sowohl die kreisfreie Stadt München als auch den angrenzenden Landkreis München. In diesem Gebiet leben rund 1,6 Millionen Menschen.
Über seinen Bezirk hinaus ist das Amtsgericht München zuständig
- in Urheberrechtsstreitigkeiten auch für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichts München II.
- als Haftgericht für männliche Beschuldigte auch für die Bezirke der Amtsgerichte Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen des Landgerichts München II.
- als Haftgericht für weibliche Beschuldigte auch für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichts Ingolstadt, für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichts Landshut sowie für die Bezirke der Amtsgerichte Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen des Landgerichts München II.
- in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie in Strafsachen nach dem Außenwirtschaftsgesetz auch für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichts München II.
- für die Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Partnerschaftsregisters auch für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichts München II sowie für die Bezirke der Amtsgerichte Erding und Freising des Landgerichts Landshut.
- in Landwirtschaftssachen, in Verfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und in Personenstandssachen für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichts München II.
- in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz betreffend die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München
- in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München.
- in Verfahren nach den §§ 2, 3, 5 Adoptionswirkungsgesetz bei Annahme eines Kindes, die auf ausländischen Entscheidungen oder ausländischen Sachvorschriften beruht, für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München.
- in Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren auch für die Bezirke der Amtsgerichte Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck des Landgerichts München II.
Im Dienstgebäude des PP München ist täglich ein Ermittlungsrichter des AG München tätig, der im dortigen Schnellgericht Beschlüsse über die Fortdauer von freiheitsentziehenden Maßnahmen fällt und insbesondere Haftprüfungen (U-Haft) vornimmt.
[Bearbeiten] Beschäftigte
Das Amtsgericht München hat mehr als 1.300 Beschäftigte, davon allein über 200 Berufsrichter.
[Bearbeiten] Gebäude
Das Amtsgericht München ist in folgenden Gebäuden untergebracht:
- Pacellistr. 5: Präsidialabteilung, allgemeine Zivilsachen, Mietgericht und Familiengericht
- Maxburgstr. 4: Verkehrszivilgericht, Nachlassgericht
- Linprunstr. 22: Vormundschaftsgericht
- Infanteriestr. 5: Grundbuchamt, Registergericht, Gerichtsvollzieher, Insolvenzgericht und Vollstreckungsgericht
- Nymphenburger Str. 16: "Strafjustizzentrum", alle Strafsachen (auch die der Landgerichte München I, München II und des Oberlandesgerichts München)
- Polizeipräsidium München, Ettstr. 2-4 - Hier befindet sich ein Ermittlungsrichter (Jourdienst) und ein Schnellgericht für Haftsachenentscheidungen
[Bearbeiten] Übergeordnete Gerichte
Unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht München I. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht München.