Genussmittel

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Als Genussmittel im engeren Sinne werden Lebensmittel bezeichnet, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern wegen ihrer anregenden Wirkung und ihres Geschmacks. Im weiteren Sinne werden traditionell auch Tabakwaren zu den Genussmitteln gezählt, mitunter auch Rauschmittel. In der Fachliteratur wird der Begriff außerdem für Zucker und andere Gewürze verwendet.

Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm werden Genussmittel definiert als Lebensmittel, deren Verzehr dem Genuss dient. Die Oekonomische Encyklopädie von Johann Georg Krünitz aus dem 18. Jahrhundert kennt den Begriff noch nicht.

Sie können anregen und munter machen, aber auch beruhigen und Unruhe beseitigen. Sie haben oft eine erhebliche soziale Bedeutung, insbesondere dann wenn sie gemeinsam mit anderen Menschen konsumiert werden.

Die Wirkung von Genussmitteln basiert meist auf Alkaloiden, welche von den entsprechenden Pflanzen eigentlich zur Abwehr von Fressfeinden gebildet werden.

Eine Reihe von Genussmitteln sind gleichzeitig auch Lebensmittel. Einige können zu einer körperlichen Abhängigkeit führen; für den Konsum von Alkohol und Tabak gibt es gesetzliche Bestimmungen.

Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist zudem eine neuzeitliche. Ursprünglich galten viele heutige Genussmittel gleichermaßen oder ersatzweise als Nahrungsmittel. So galt Alkohol überdies auch wegen seiner desinfizierenden Wirkung als Medikament. Bier hatte lange Zeit (und hat noch) einen hohen Stellenwert als Nahrungsmittel neben dem Brot ("flüssiges Brot"). Branntwein galt als Nahrungsmittelersatz.

[Bearbeiten] Häufige moderne Genussmittel

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Thomas Hengartner/Christoph Maria Merki (Hg.): Genussmittel - Ein kulturgeschichtliches Handbuch, Campus Verlag, Frankfurt/New York, ISBN 3-593-36337-2